Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 39

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trollgesetz ist geändert worden, es gab Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz. Was gerne vergessen wird, ist das Islamgesetz, das ja von Klubobmann Lopatka auch in die Reihe dieser Gesetze gestellt wird. Er hat es am 5. November als „Antwort auf den Islamismus“ bezeichnet. Aber dieses Gesetz geht am Ziel vorbei, und die anderen Gesetze sind ebenso wirkungslos, sie leisten zur Terrorprävention und -aufklärung kei­nen Beitrag. Es gibt keine empirischen Daten, die eine Wirksamkeit auch nur in irgend­einer Form nahelegen.

Anstatt demokratiepolitisch bedenkliche, wirkungslose Gesetze zu beschließen, sollte der Blick darauf gerichtet werden, was schon vorhanden ist. Nach 9/11 wurden immer­hin 239 Maßnahmen auf EU-Ebene beschlossen, die sich gegen Terror richten, und bevor wir weitere Maßnahmen beschließen und Kompetenzen erweitern, sollten wir das vorhandene Instrumentarium ausnützen. Dazu zählen zum Beispiel ganz konkret der Datenaustausch mit Europol und Eurojust. Ein Ministerratsbeschluss aus 2005 ver­pflichtet die Innen- und Justizminister der EU dazu, dort Daten betreffend Terrorismus und organisierte Kriminalität einzuspeisen. Derzeit wird aber nur die Hälfte der Daten, die betroffen sind, überhaupt gemeldet.

Diese Maßnahme, die ein koordiniertes Vorgehen gegen Terroristinnen und Terroristen ermöglichen würde, ist zehn Jahre nach ihrem Beschluss noch immer nicht in der Pra­xis angekommen. Zur Klärung dieses Versäumnisses haben wir auch eine Anfrage an das Justiz- und das Innenministerium gestellt, deren Beantwortung – wie so oft – noch aussteht.

Das war aber nicht die einzige Anfrage. Wir haben gemeinsam mit den Grünen auch den Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen, das sogenannte HEAT-Projekt, des Arbeitskreises Vorratsdaten unterstützt. Und im Zuge dessen haben wir Anfang März gemeinsam 43 parlamentarische Anfragen zu 25 Überwachungsthe­men an sieben Ministerien gestellt. Eines dieser Themen ist die Fluggastdatenspei­cherung, kurz PNR, Passenger Name Record, und ein konkreter Nutzen dieser Flug­gastdatenspeicherung ist nicht nachgewiesen.

Diese massenhafte und anlasslose Speicherung von Fluggastdaten ist auch nichts an­deres als eine Form der Vorratsdatenspeicherung, die eigentlich durch den EuGH und den VfGH letztes Jahr verunmöglicht wurde.

Es ist generell überhaupt ziemlich unfassbar, dass wir uns immer noch mit der Vor­ratsdatenspeicherung beschäftigen müssen. Wir sollten uns eigentlich Dingen widmen, die uns in Zukunft beschäftigen werden, wie zum Beispiel Internet of Things. Wir wer­den in Zukunft 100 Milliarden, 200 Milliarden Geräte online haben, die nicht nur sen­den, sondern auch empfangen können. Es wird mehr Teilnehmer in Form dieser Ge­räte im Internet geben als Menschen. Und die Nutzung dieser vernetzten Geräte kann Aufschluss über unser Verhalten geben – egal, wo wir sie antreffen: in Wohnungen, in Fahrzeugen oder als Fahrzeuge selbst. Damit sollten wir uns beschäftigen.

Es geht in Zukunft nicht nur um unser persönliches Verhalten, das geschützt werden muss, sondern auch um das Verhalten der Geräte, die uns umgeben. Aber nein, wir müssen die wirkungslose Vorratsdatenspeicherung wieder aufwärmen. Ich komme mir selbst schon vor wie eine alte Schallplatte, wenn ich das immer wieder erwähne, aber die Frau Ministerin tut das ja auch. Sie hat gesagt, es wäre klug, über eine Nachfol­geregelung in Österreich nachzudenken. Wir halten es für viel gescheiter, das nicht zu tun.

Mein Appell richtet sich da explizit an die SPÖ, die sich schon mehrfach hier ablehnend geäußert hat. Auch Präsidentin Bures, damals noch Infrastrukturministerin, hat im April 2014 gemeint: „Österreich setzte die EU-Richtlinie nur um, weil wir das mussten.“ Und: „Daher bin ich der Meinung: Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nicht.“ – Gut so.

 


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