Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 78

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Einmal mehr bringen wir NEOS den Entschließungsantrag ein, dass wir die Parteien­finanzierung, die höchste in Europa, auf ein vernünftiges Maß zurückführen. Wenn Sie diesem Antrag der NEOS folgen, dann sind wir immer noch Europameister, es müssen keine Partei und kein Kammerapparat verarmen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der Bun­des- und Landes-Parteienförderung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Parteiengesetz und das Parteien-Förde­rungsgesetz dahingehend zu ändern, dass festgelegte Valorisierungsklauseln außer Kraft gesetzt werden. Darüber hinaus soll der Korridor für die Landesförderung auf maximal 17 Euro je Wähler_in herabgesetzt sowie für die Bundesförderung auf ein Ma­ximalniveau von 4,6 Euro begrenzt werde.“

*****

Zeigen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, denen Sie so viel an Steuern und Abgaben abverlangen – auch in den nächsten Jahren steigt der Steuer- und Abgabendruck –, dass Sie bereit sind, auch im eigenen Haus Einsparungen vorzunehmen! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strolz überreicht Vizekanzler Mitterlehner und Bundesminister Hunds­torfer die zuvor gezeigte Broschüre.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Klubobmann Strolz eingebrachte Entschlie­ßungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Reduktion der Bundes- und Landes-Parteienförderung

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1 - Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Steuerreform

Österreich liegt in Bezug auf die Höhe der Parteienförderung weltweit an zweiter Stelle. Auf Bundesebene wird die Parteienförderung 2015 nicht angehoben, auf Länderebene wird jedoch von der Valorisierung Gebrauch gemacht. Insgesamt wird auf Länderebe­ne die Obergrenze für die Summe pro Wahlberechtigtem von 22 Euro auf 22,4 Euro und somit der Inflationsrate entsprechend angehoben. Wien reizt diese Obergrenze zur Gänze aus, die Bundeshauptstadt allein liegt bezüglich der absoluten Summe der Par­teienförderung damit nur knapp hinter dem Bund. Ebenso erhöhen fast alle übrigen Bundesländer die Parteienförderung. Insgesamt ergeben sich für 2015 ca. 135 Millio­nen Euro an Parteienförderung auf Bundes- und Landesebene. Die Berechnung erfolgt darüber hinaus auf Grundlage der Anzahl der Wahlberechtigten und nicht - wie nahe lie­gend - auf Basis der tatsächlich abgegebenen Stimmen.

Daraus ergibt sich eine nicht angemessene Überfinanzierung der Parteistrukturen. Es ist insbesondere bedenklich, dass sich die Bundesländer ein Vielfaches der Bundesför-


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