derung (dzt. rund 29 Mio. €, vgl. Gesamtsumme der Landesförderungen: rund 104 Mio. €) ausschütten. Im Sinne eines lebendigen und modernen Parlamentarismus wäre es außerdem notwendig, die Parteienförderung zu Gunsten der innerparlamentarischen Infrastruktur zu reduzieren. Legistische Dienste, Budgetdienst, ein unabhängiges Wirkungscontrolling und andere Instrumente, die die Bundes- und Landesparlamente in ihrer Kontrollfunktion stärken, könnten so umfassender ausgestattet werden. Darüber hinaus muss die absolute Summe der Ausgaben reduziert werden, da gerade angesichts der prekären Situation der öffentlichen Haushalte ausgabenseitig verschlankt werden muss.
Sinnvoll wäre eine Herabsetzung des Korridors für die Landesförderung auf max. 17 Euro je Wähler_in. Zeitgleich sollte der Korridor für die Bundesförderung auf ein Maximalniveau von 4,6 Euro begrenzt werden, um eine etwaige weitere Erhöhung (derzeit wäre eine Anhebung auf 11 Euro je Wahlberechtigtem grundsätzlich möglich) zu verhindern. Weiters müssen die im Parteiengesetz und Parteien-Förderungsgesetz festgelegten Valorisierungsklauseln (Parteien-Förderungsgesetz 2012 § 5; Parteiengesetz 2012 § 14) angesichts des ohnehin hohen Förderniveaus umgehend außer Kraft gesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Parteiengesetz und das Parteien-Förderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass festgelegte Valorisierungsklauseln außer Kraft gesetzt werden. Darüber hinaus soll der Korridor für die Landesförderung auf maximal 17 Euro je Wähler_in herabgesetzt sowie für die Bundesförderung auf ein Maximalniveau von 4,6 Euro begrenzt werde."
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.
12.16
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Strolz, irgendwie sind Sie heute nicht auf dem letzten Informationsstand, aber ich glaube, das ist nicht meine Bringschuld.
Das Ziel dieser Steuerreform war für die ÖVP klar definiert: Senkung der Einkommen- und Lohnsteuer und ein klares Nein zu Substanzsteuern. Dieses Ziel wurde erreicht. Der Mittelstand wird entlastet – Unternehmerinnen und Freiberufler sowie alle leistungsorientierten Bürgerinnen und Bürger. Zweitens wurde eine Substanzbesteuerung vermieden. Diese hätte unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort extrem geschädigt, denn 1 Milliarde mehr an Vermögensteuer bedeutet ein Minus von 0,65 Prozent beim BIP-Wachstum, was wir uns angesichts der jetzigen Situation ohnedies nicht hätten erlauben können. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Auch wenn Neiddebatten und Klassenkampf durchwegs stammtisch- und medientauglich sind, unterschätzen Sie bitte nicht die Mobilität von Unternehmen. Nicht nur die großen sind bereit, ins Ausland zu gehen, auch die Mobilität bei den KMUs nimmt zu. Was würde dann passieren? – Die Unternehmer gehen und die Arbeitslosen bleiben.
Die Gegenfinanzierung dieser größten Tarifreform aller Zeiten kann nicht ausschließlich durch steigenden Konsum und eine kurzfristig durchgeführte Verwaltungseinspa-
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