Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 81

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heitliche Familienentlastungsmodell würde eine Familie mit bis zu 7 000 € im Jahr ent­lastet werden. (Beifall bei der FPÖ. – Vizekanzler Mitterlehner: 800 Millionen !)

Herr Vizekanzler, Sie können sich später zu Wort melden, Sie müssen hier nicht vor­schreien. (Beifall bei der FPÖ.)

In Anbetracht der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit in Höhe von 10,3 Prozent ist eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe insbesondere bei den Lohnnebenkosten unbe­dingt erforderlich. Was nützt denn den Bürgern eine Lohnsteuerentlastung, wenn sie keinen Job haben?! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bundesregierung macht aber genau das Gegenteil. Sie stellt die Unternehmer un­ter den Generalverdacht, Abgaben zu hinterziehen, und belastet obendrein die Klein- und Mittelbetriebe mit höheren Abgaben. Rot-Schwarz verlängert die Abschreibungs­dauer für Gebäude auf 40 Jahre. Begründung: im Sinne der Vereinfachung des Steu­errechtes. (Ironische Heiterkeit der Abg. Schimanek.) Rot-Schwarz erhöht die KESt auf Gewinnausschüttungen von GmbHs, wohl wissend, dass Familien-GmbHs dadurch künftig mit einer Gesamtsteuerbelastung von 45,625 Prozent, und zwar ab dem ersten Gewinneuro, konfrontiert sind.

Rot-Schwarz schafft den Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie ab, obwohl die Bildung ihnen offenbar sehr am Herzen liegt. Rot-Schwarz verteuert Betriebsüberga­ben durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, Rot-Schwarz erhöht die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage und verteu­ert damit den Faktor Arbeit. Eine Senkung der Lohnnebenkosten wird auf die lange Bank geschoben, sie soll erst ab 2018 unter der Voraussetzung der budgetären De­ckung kommen, was bedeutet: so gut wie nie. Rot-Schwarz erhöht die ImmoESt, und Rot-Schwarz glaubt, mit der Einführung der Registrierkassenpflicht den Steuerbetrug bekämpfen zu können.

Nicht umsonst fanden letzte Woche vor dem Bundeskanzleramt Proteste von Wirt­schaftstreibenden statt, und zu Recht wurde diese Regierung als Totengräber der Tou­rismuswirtschaft bezeichnet. (Beifall bei der FPÖ.)

An den Steuerprivilegien von Privatstiftungen und von Großkonzernen durch die Grup­penbesteuerung wird überhaupt nicht gerüttelt, obwohl der Republik Österreich da­durch jährlich Hunderte von Millionen entgehen. Und wenn der Herr Klubobmann Schieder am 13. März 2015 in der ORF-Sendung „Runder Tisch“ gemeint hat, dass die Privatstiftungen durch die KESt-Erhöhung auf Dividenden sehr wohl belastet werden, dann darf ich den Herrn Klubobmann heute korrigieren: Privatstiftungen zahlen keine Steuern auf Dividenden, denn da genießen die Stiftungen eine großzügige Steuerbe­freiung.

Aber offenbar hat die SPÖ ihre Liebe zu den Millionären entdeckt. Zwei Beispiele zum neuen rot-schwarzen Millionärsentlastungstarif: Ein Topverdiener mit einer Bruttomo­natsgage von 84 124 € – monatlich! – wird mit 2 171,62 € entlastet. Also: eine Entlas­tung von fast 2 200 € (Ruf bei der SPÖ: Im Jahr!) – im Jahr, ja – bei einem Monats­gehalt von 84 000 €. Nächstes Beispiel: Erst bei einem Bruttomonatseinkommen von 87 898 € bleiben 33 € jährlich weniger im Millionärsbörserl. – So viel zur sozialdemo­kratischen Steuergerechtigkeit!

Für diejenigen, die derzeit keine Lohnsteuer zahlen, wird die Negativsteuer erhöht be­ziehungsweise für die Bezieher kleiner Pensionen eingeführt. Mit der Negativsteuer kann sich der Steuerzahler im Wege der Steuerveranlagung de facto einen Teil der So­zialversicherungsbeiträge wieder zurückholen. Da aber erfahrungsgemäß viele Steuer­zahler keinen Steuerausgleich machen (Zwischenbemerkung von Bundeminister Schel­ling), womit die Bundesregierung offenbar kalkuliert, wäre es ehrlicher gewesen, die


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