heitliche Familienentlastungsmodell würde eine Familie mit bis zu 7 000 € im Jahr entlastet werden. (Beifall bei der FPÖ. – Vizekanzler Mitterlehner: 800 Millionen !)
Herr Vizekanzler, Sie können sich später zu Wort melden, Sie müssen hier nicht vorschreien. (Beifall bei der FPÖ.)
In Anbetracht der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit in Höhe von 10,3 Prozent ist eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe insbesondere bei den Lohnnebenkosten unbedingt erforderlich. Was nützt denn den Bürgern eine Lohnsteuerentlastung, wenn sie keinen Job haben?! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung macht aber genau das Gegenteil. Sie stellt die Unternehmer unter den Generalverdacht, Abgaben zu hinterziehen, und belastet obendrein die Klein- und Mittelbetriebe mit höheren Abgaben. Rot-Schwarz verlängert die Abschreibungsdauer für Gebäude auf 40 Jahre. Begründung: im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechtes. (Ironische Heiterkeit der Abg. Schimanek.) Rot-Schwarz erhöht die KESt auf Gewinnausschüttungen von GmbHs, wohl wissend, dass Familien-GmbHs dadurch künftig mit einer Gesamtsteuerbelastung von 45,625 Prozent, und zwar ab dem ersten Gewinneuro, konfrontiert sind.
Rot-Schwarz schafft den Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie ab, obwohl die Bildung ihnen offenbar sehr am Herzen liegt. Rot-Schwarz verteuert Betriebsübergaben durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, Rot-Schwarz erhöht die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage und verteuert damit den Faktor Arbeit. Eine Senkung der Lohnnebenkosten wird auf die lange Bank geschoben, sie soll erst ab 2018 unter der Voraussetzung der budgetären Deckung kommen, was bedeutet: so gut wie nie. Rot-Schwarz erhöht die ImmoESt, und Rot-Schwarz glaubt, mit der Einführung der Registrierkassenpflicht den Steuerbetrug bekämpfen zu können.
Nicht umsonst fanden letzte Woche vor dem Bundeskanzleramt Proteste von Wirtschaftstreibenden statt, und zu Recht wurde diese Regierung als Totengräber der Tourismuswirtschaft bezeichnet. (Beifall bei der FPÖ.)
An den Steuerprivilegien von Privatstiftungen und von Großkonzernen durch die Gruppenbesteuerung wird überhaupt nicht gerüttelt, obwohl der Republik Österreich dadurch jährlich Hunderte von Millionen entgehen. Und wenn der Herr Klubobmann Schieder am 13. März 2015 in der ORF-Sendung „Runder Tisch“ gemeint hat, dass die Privatstiftungen durch die KESt-Erhöhung auf Dividenden sehr wohl belastet werden, dann darf ich den Herrn Klubobmann heute korrigieren: Privatstiftungen zahlen keine Steuern auf Dividenden, denn da genießen die Stiftungen eine großzügige Steuerbefreiung.
Aber offenbar hat die SPÖ ihre Liebe zu den Millionären entdeckt. Zwei Beispiele zum neuen rot-schwarzen Millionärsentlastungstarif: Ein Topverdiener mit einer Bruttomonatsgage von 84 124 € – monatlich! – wird mit 2 171,62 € entlastet. Also: eine Entlastung von fast 2 200 € (Ruf bei der SPÖ: Im Jahr!) – im Jahr, ja – bei einem Monatsgehalt von 84 000 €. Nächstes Beispiel: Erst bei einem Bruttomonatseinkommen von 87 898 € bleiben 33 € jährlich weniger im Millionärsbörserl. – So viel zur sozialdemokratischen Steuergerechtigkeit!
Für diejenigen, die derzeit keine Lohnsteuer zahlen, wird die Negativsteuer erhöht beziehungsweise für die Bezieher kleiner Pensionen eingeführt. Mit der Negativsteuer kann sich der Steuerzahler im Wege der Steuerveranlagung de facto einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge wieder zurückholen. Da aber erfahrungsgemäß viele Steuerzahler keinen Steuerausgleich machen (Zwischenbemerkung von Bundeminister Schelling), womit die Bundesregierung offenbar kalkuliert, wäre es ehrlicher gewesen, die
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