Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 102

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Ebenfalls hat die Anfragebeantwortung 3098/AB gezeigt, dass die Arbeiterkammer durch steigende Löhne, höhere Beschäftigung und steigende (mehrfach außertourlich ange­hobene) Höchstbeitragsgrundlagen in Form massiv wachsender Arbeiterkammer-Um­lagen stetig profitiert. Die geplante Erhöhung der Höchstbeitragsgrund-lage trägt für 2016 insgesamt zu weiteren Mehreinnahmen von 2 Millionen Euro bei. Um das AK-Umlage­aufkommen auf das Niveau von 2004 zurückzuführen, ist der Umlagesatz in den nächs­ten 5 Jahren schrittweise um jeweils 0,05% Punkte zu senken.

Die Senkung der Arbeiterkammerumlage in fünf Jahren würde eine Reduktion der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte bringen. Die Streichung der Kammerumlage brächte abhängig vom Bundesland eine Reduktion der Lohnnebenkosten von zwischen 0,36 bzw. 0,44 Prozentpunkten. Dadurch könnten die Lohnnebenkosten insgesamt um bis zu 0,69 Prozentpunkte gesenkt werden und einen weiterer Impuls für mehr Arbeits­plätze gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Steuerreform die Kammerrum­lage 2 zu streichen und innerhalb von fünf Jahren die Arbeiterkammerumlage um je­weils 0,05 Prozentpunkte zu senken.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Lohnnebenkostensenkung durch Strukturreform des Steuersystemes

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers und des Vi­zekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Steuerreform

Lohn- und Einkommenssteuer sind der sichtbarste Teil der Steuerbelastung. Gerade Arbeit ist aber mit weit höheren Abgaben belastet. Es fallen nicht nur Sozialversiche­rungsbeiträge an - Gehälter werden über die Lohnnebenkosten auch noch mit Beiträ­gen zur Wohnbauförderung, zur Kommunalsteuer, oder zur Wiener U-Bahn belastet. Auch ein Teil der Beiträge für die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer wird anhand der von Arbeitgeber_innen bezahlten Gehälter berechnet – das macht Arbeit unnötig teuer.

Schlussendlich fließt oft weniger als die Hälfte dessen, was der oder die Arbeitgeber_in aufwendet, an den oder die Arbeitnehmer_in. Es ist deshalb höchst an der Zeit, jene Abgaben, die Arbeit unnötig teuer machen, zu streichen oder zu kürzen. Diese verhin­dern das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Mit der Kürzung von Lohnnebenkosen entlas­ten wir Gehälter und geben Unternehmer_innen neuen Spielraum für Investitionen um auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist ein wichtiger Impuls für mehr Jobs, eine geringere Arbeitslosigkeit und eine positive Wirtschaftsentwicklung.

Das NEOS-Konzept sieht Steuerautonomie für Länder und Gemeinden vor. Diese Ge­bietskörperschaften sollen einen eigenen Aufschlag auf die Lohn- bzw. Einkommen­steuer setzen können, um damit ihre Aufgaben und Ausgaben zu bestreiten. Die Steu­erhoheit für die Gemeinden ersetzt die Kommunalsteuer, die direkte Lohnnebenkosten


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