Ebenfalls hat die Anfragebeantwortung 3098/AB gezeigt, dass die Arbeiterkammer durch steigende Löhne, höhere Beschäftigung und steigende (mehrfach außertourlich angehobene) Höchstbeitragsgrundlagen in Form massiv wachsender Arbeiterkammer-Umlagen stetig profitiert. Die geplante Erhöhung der Höchstbeitragsgrund-lage trägt für 2016 insgesamt zu weiteren Mehreinnahmen von 2 Millionen Euro bei. Um das AK-Umlageaufkommen auf das Niveau von 2004 zurückzuführen, ist der Umlagesatz in den nächsten 5 Jahren schrittweise um jeweils 0,05% Punkte zu senken.
Die Senkung der Arbeiterkammerumlage in fünf Jahren würde eine Reduktion der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte bringen. Die Streichung der Kammerumlage brächte abhängig vom Bundesland eine Reduktion der Lohnnebenkosten von zwischen 0,36 bzw. 0,44 Prozentpunkten. Dadurch könnten die Lohnnebenkosten insgesamt um bis zu 0,69 Prozentpunkte gesenkt werden und einen weiterer Impuls für mehr Arbeitsplätze gesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Steuerreform die Kammerrumlage 2 zu streichen und innerhalb von fünf Jahren die Arbeiterkammerumlage um jeweils 0,05 Prozentpunkte zu senken.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
betreffend Lohnnebenkostensenkung durch Strukturreform des Steuersystemes
eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Steuerreform
Lohn- und Einkommenssteuer sind der sichtbarste Teil der Steuerbelastung. Gerade Arbeit ist aber mit weit höheren Abgaben belastet. Es fallen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge an - Gehälter werden über die Lohnnebenkosten auch noch mit Beiträgen zur Wohnbauförderung, zur Kommunalsteuer, oder zur Wiener U-Bahn belastet. Auch ein Teil der Beiträge für die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer wird anhand der von Arbeitgeber_innen bezahlten Gehälter berechnet – das macht Arbeit unnötig teuer.
Schlussendlich fließt oft weniger als die Hälfte dessen, was der oder die Arbeitgeber_in aufwendet, an den oder die Arbeitnehmer_in. Es ist deshalb höchst an der Zeit, jene Abgaben, die Arbeit unnötig teuer machen, zu streichen oder zu kürzen. Diese verhindern das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Mit der Kürzung von Lohnnebenkosen entlasten wir Gehälter und geben Unternehmer_innen neuen Spielraum für Investitionen um auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist ein wichtiger Impuls für mehr Jobs, eine geringere Arbeitslosigkeit und eine positive Wirtschaftsentwicklung.
Das NEOS-Konzept sieht Steuerautonomie für Länder und Gemeinden vor. Diese Gebietskörperschaften sollen einen eigenen Aufschlag auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer setzen können, um damit ihre Aufgaben und Ausgaben zu bestreiten. Die Steuerhoheit für die Gemeinden ersetzt die Kommunalsteuer, die direkte Lohnnebenkosten
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