Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 101

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Daher bringe ich einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohnne­benkostensenkung durch Strukturreform des Steuersystemes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Steuerreform eine Strukturre­form im Steuersystem vorzunehmen, die eine Abschaffung der Kommunalsteuer und eine Steuerfinanzierung der Wohnbauförderung vorsieht.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Reduktion von Kammerzwangsbeiträgen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum The­ma Steuerreform

Lohn- und Einkommenssteuer sind der sichtbarste Teil der Steuerbelastung. Gerade Arbeit ist aber mit weit höheren Abgaben belastet. Es fallen nicht nur Sozialversiche­rungsbeiträge an – Gehälter werden über die Lohnnebenkosten auch noch mit Bei­trägen zur Wohnbauförderung, zur Kommunalsteuer, oder zur Wiener U-Bahn belastet. Auch ein Teil der Beiträge für die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer wird anhand der von Arbeitgeber_innen bezahlten Gehälter berechnet – das macht Arbeit un­nötig teuer.

Schlussendlich fließt oft weniger als die Hälfte dessen, was der oder die Arbeitgeber_in aufwendet, an den oder die Arbeitnehmer_in. Es ist deshalb höchst an der Zeit, jene Abgaben, die Arbeit unnötig teuer machen, zu streichen oder zu kürzen. Diese ver­hindern das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Mit der Kürzung von Lohnnebenkosen entlasten wir Gehälter und geben Unternehmer_innen neuen Spielraum für Investitio­nen um auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist ein wichtiger Impuls für mehr Jobs, eine geringere Arbeitslosigkeit und eine positive Wirtschaftsentwicklung.

Die Wirtschafts- und die Arbeiterkammer profitieren durch Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge von jeder Lohnerhöhung und einer positiven Beschäftigungsentwick­lung. Die Kammerumlage 2 in der Wirtschaftskammer wird fällig, sobald Unternehmen Mitarbeiter_innen beschäftigen. Je mehr Mitarbeiter_innen Mitarbeiter verdienen, desto höher ist diese. Diese Abgabe wurde in den 70er Jahren als Provisorium eingeführt, existiert aber heute noch. Sie gehört ersatzlos gestrichen. Dass die Wirtschaftskammer einen solchen Einschnitt in ihre Finanzierungsstruktur gut verkraften kann, hat auch die Anfragebeantwortung 3221/AB aufgezeigt.

 


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