Die Wirtschaft braucht weniger Bürokratie, weniger Parteieneinfluss, mehr unternehmerische Freiheit und ein echtes, effizientes Sprachrohr für Unternehmertum. Es braucht eine moderne, effiziente, effektive Interessenvertretung und Serviceorganisation – eine Wirtschaftskammer 2.0, die keine Pflichtmitgliedschaft mehr braucht. Bei jedem Euro an Mehrinvestitionen und bei jedem zusätzlichen Mitarbeiter kassiert die Wirtschaftskammer mehr Beiträge. Dies ist nicht nur ein finanzieller Mehraufwand für die Unternehmen sondern auch wettbewerbsschädlich.
Die Kammerumlage 2 (KU 2), besser bekannt als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DZ zum DB-FLAF), wird stets von der monatlichen Lohnsumme eines Betriebes berechnet und belastet die Unternehmen in erheblichem Ausmaß. Doch wie heißt es so schön? In diesem Fall: „Des einen Leid, des anderen Freud“. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, generierten die Wirtschaftskammern in Österreich über die Kammerumlage II im Jahr 2013 nämlich erhebliche Einnahmen in der Höhe von insgesamt mehr als 308 Mio. Euro.

In Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit – im Jänner 2015 waren fast 500.000 Menschen ohne Job – und stetigen Lippenbekenntnissen der Bundesregierung zur Stärkung des Unternehmertums und der Wettbewerbsfähigkeit müssen konkrete Handlungen gesetzt werden, um den Unternehmer_innen mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen und die Prinzipien der Bevormundung und Zwangsmitgliedschaft zu beenden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche folgende Regelungen beinhaltet:
ein Opting-Out für EPUs bis 2019 und
die Streichung der Kammerumlage II bis 31.12.2015“
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