Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 111

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Die Wirtschaft braucht weniger Bürokratie, weniger Parteieneinfluss, mehr unterneh­merische Freiheit und ein echtes, effizientes Sprachrohr für Unternehmertum. Es braucht eine moderne, effiziente, effektive Interessenvertretung und Serviceorganisa­tion  eine Wirtschaftskammer 2.0, die keine Pflichtmitgliedschaft mehr braucht. Bei je­dem Euro an Mehrinvestitionen und bei jedem zusätzlichen Mitarbeiter kassiert die Wirtschaftskammer mehr Beiträge. Dies ist nicht nur ein finanzieller Mehraufwand für die Unternehmen sondern auch wettbewerbsschädlich.

Die Kammerumlage 2 (KU 2), besser bekannt als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DZ zum DB-FLAF), wird stets von der monatli­chen Lohnsumme eines Betriebes berechnet und belastet die Unternehmen in erhebli­chem Ausmaß. Doch wie heißt es so schön? In diesem Fall: „Des einen Leid, des an­deren Freud“. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, generierten die Wirtschaftskam­mern in Österreich über die Kammerumlage II im Jahr 2013 nämlich erhebliche Ein­nahmen in der Höhe von insgesamt mehr als 308 Mio. Euro.

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In Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit – im Jänner 2015 waren fast 500.000 Menschen ohne Job – und stetigen Lippenbekenntnissen der Bundesregierung zur Stärkung des Unternehmertums und der Wettbewerbsfähigkeit müssen konkrete Handlungen gesetzt werden, um den Unternehmer_innen mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen und die Prinzipien der Bevormundung und Zwangsmitgliedschaft zu beenden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzu­legen, welche folgende Regelungen beinhaltet:

ein Opting-Out für EPUs bis 2019 und

die Streichung der Kammerumlage II bis 31.12.2015“

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