Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 112

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lichtenecker. – Bitte.

 


13.46.18

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Sie ha­ben heute in Ihrer Rede betont, wie wichtig es sei, einen wettbewerbsfähigen Standort zu haben und eine Konjunkturerholung zu forcieren. Das soll die Steuerreform und auch das das Standortpaket forcieren.

Eines muss schon klar sein: Sowohl eine gerechte Einkommensverteilung und Aufkom­mensverteilung bei den Steuern als auch eine moderne und innovative ökologische Steuerreform – wie sie meine Kollegin Christiane Brunner heute vorgestellt hat – sind ganz essenzielle Eckpfeiler einer guten Entwicklung einer Wirtschaft und für die Wett­bewerbsfähigkeit, und genau das, Herr Bundeskanzler, vermissen wir bei diesen Vorla­gen.

Ja, Gerechtigkeit, Fairness und gute Rahmenbedingungen brauchen auch Unterneh­men, womit ich zu einem Punkt komme, der jetzt bei Ihrem Standortpaket präsentiert worden ist: dem Crowdfunding. Selbstverständlich brauchen klein- und mittelständi­sche Unternehmen und Energiewendeprojekte Unterstützung und gute Rahmenbedin­gungen, damit sie auch entsprechend investieren können. Das ist etwas, das wir jetzt seit Jahren in dieser Form forciert haben, und ich halte es fast für ein kleines Wunder, dass hier endlich Bewegung reinkommt; aber es geht um die Details. Es wird um die Details gehen, wenn es darum geht, wie denn eine Prospektpflicht tatsächlich ausse­hen soll, die sich hier light nennt.

Was heißt das im Konkreten? Welche Kosten kommen da auf die klein- und mittelstän­dischen Unternehmen zu, damit sie das überhaupt in Anspruch nehmen können? Es wird auch darauf ankommen, wie viel pro Anleger in ein Unternehmen investiert wer­den kann. Wenn dann die Rede davon ist, dass es 5 000 € sein werden, dann glauben wir, dass das zu gering ist, und wenn dann eine Regelung dabei ist, die so aussieht, dass man bei einem Nettoeinkommen von mehr als 2 500 € das Doppelte davon in­vestieren kann, dann stellt sich natürlich die Frage an die Herren auf der Regierungs­bank: Wie soll das konkret ausschauen?

Soll da wieder die Bürokratie überhandnehmen? Ist es jetzt die große Kontrolle des Einkommens? Zudem die Frage: Warum ist das dann nicht auch gleichzeitig in einem Casino so? – Hier besteht wirklich die konkrete Anforderung, dass diese Regelungen möglichst unbürokratisch und offen gemacht werden, damit dieses Instrument „Crowd­funding“ für klein- und mittelständische Unternehmen und Energiewendeprojekte tatsäch­lich in dieser Form auch zum Tragen kommt.

Wie vielleicht auch bei vielen von Ihnen kommen auch bei mir die Anrufe von verschie­denen Unternehmen, was Regelungen betrifft. Ja, natürlich, die Registrierkassenpflicht macht Sinn. Die Frage ist auch hier wieder: Wie wird das ausgestaltet werden? Wie schauen die konkreten Regelungen aus? – Hier, glaube ich, ist es auch notwendig, auf einzelne Stimmen zu hören, die Vorschläge machen, wie man das im Konkreten um­setzt.

Ein Beispiel: Eine kleine Konditorei am Land, mit Lehrlingen und Mitarbeitern, die aber dennoch immer schauen muss, wie sie den Betrieb gut weiterführen kann. Sie besitzt ein Eisfenster und macht an sonnigen Tagen ein gutes Geschäft. Hier stellt sich dann die Frage: Wie soll dort tatsächlich eine Registrierkasse eingesetzt werden? Ist das ei­ne praktische Lösung? Muss ein zweiter Mitarbeiter dazugestellt werden, der das erle­digen kann? – Da wird es schon zum Problem. Solche Dinge, die die praktische Umset­zung betreffen, müssen dabei mitbedacht werden. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

 


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