Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Damit irgendetwas Sinnvolles geschieht, damit auch eine Entlastung für die Wirt­schaftstreibenden, für die Unternehmer in Angriff genommen wird, bringen wir einen Ent­schließungsantrag ein. Es geht hier um die Kammerumlage II.

Bitte stimmen Sie dem zu! Tun Sie etwas für die Unternehmer  auch die ÖVP, auch die SPÖ!

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wirtschafts­kammer 2.0

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1 – Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Steuerreform

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzu­legen, welche folgende Regelungen beinhaltet:

ein Opting-Out für EPUs bis 2019 und

die Streichung der Kammerumlage II bis 31.12.2015“

*****

Das wären einmal sinnvolle Maßnahmen, bevor wir am Nachmittag zu den Themen Wirtschaftskammer und Tourismus kommen. Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

13.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Wirtschaftskam­mer 2.0

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1 – Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema Steuerreform

Die Wirtschaftskammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifellos aner­kennenswerte historische Verdienste um den sozialen Ausgleich in Österreich erreicht, doch braucht es zeitgemäße Rahmenbedingungen für die organsierte Vertretung von Interessen. In ganz Europa gibt es nur noch wenige Staaten, in denen das System der Zwangsmitgliedschaft sowohl für Unternehmer_innen als auch für Arbeitnehmer_innen gesetzlich verankert ist.

Im Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es unmissverständ­lich: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ Dieses grund­legende Prinzip sollte auch hierzulande umgesetzt werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite