Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 123

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14.25.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir nutzen diese Angelegenheit, nämlich die Änderung des Investitionsschutzabkom­mens mit China sowie die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belarus, um die Frage der Investitionsschutzbestimmungen auch in anderen Abkommen wie CETA und möglicherweise TTIP-Abkommen zu behandeln.

In der Sache selbst kann man gegen das, was hier vorgelegt wird, natürlich nicht viel einwenden, keine Frage. Ich bin aber schon bei unserem Anliegen, weil das ja jetzt lau­fend – Kollege Schultes weiß das – auf Brüsseler Ebene verhandelt wird. Ich beginne bei TTIP.

Ich glaube, man muss löblich erwähnen – apropos Lob! –, dass sich der Herr Bundes­kanzler dazu schon zum zweiten Mal sozusagen gerührt, gemeldet hat, nämlich bei Gipfel, erst vorige Woche.

Es gibt im Protokoll die Anmerkung – das wird die Mehrheit hier freuen –, in der im We­sentlichen ein paar kritische Kernelemente des hier im Nationalrat mit Mehrheit gefass­ten Entschlusses deponiert sind. Ich halte es natürlich für richtig, wichtig und gewich­tiger, als wir manchmal selber glauben, was wir mit dem Beschluss ausgelöst haben.

Unabhängig davon kann oder soll natürlich jeder seine grundsätzliche Haltung zum Handelsabkommen haben. Ich weiß, dass Teile in der ÖVP, nicht alle, bei dieser Frage aus klassisch-ökonomischer Analyse und Sicht die Vorteile bei Weitem überwiegen se­hen.

Nur haben wir jetzt ein Problem zu gewärtigen, nämlich ein Doppelspiel der Regierung: Der Kanzler versucht jetzt zwar, deutliche Worte dazu zu sprechen, aber die Verhand­lungen zu TTIP werden, vom Wirtschaftsministerium gesteuert, von Beamtinnen und Beamten geführt. Und nach den Berichten der Kommission, denn genau genommen verhandelt ja die, ist diese Linie dort viel zu wenig erkennbar.

Da wird zwar auch immer gesagt, dass es einen Nationalratsbeschluss gibt in Öster­reich, aber gleichzeitig wird nicht gegengehalten, wenn die Kommission zu den Mit­gliedstaaten kommt und ausdrücklich sagt: Gebt uns jetzt ein stärkeres Mandat sogar für den umstrittenen Investitionsschutz! Denn wir können sonst nicht mit Gewicht – aus Sicht der Kommission – weiterverhandeln.

Würden wir den Investitionsschutz stärker zurücknehmen – weil einzelne Mitgliedstaa­ten, namentlich Österreich, da so starke Vorbehalte anmelden –, dann täten wir uns schwerer beim Verhandeln – eine klassische Geschichte, weil angeblich oder tatsäch­lich die USA das sehr hoch gewichten.

Das kann uns aber irgendwann wurscht sein, wenn uns das so betrifft. Und diese Ab­lehnung hier im Haus ist zu den jetzigen Investitionsschutzbestimmungen, denn genau darum geht es ja.

Insgesamt verständigen sich alle darauf, dass die Standards nicht schlechter werden sollen. Und all das – das wiederhole ich –, der Dreh- und Angelpunkt, das hat sich he­rauskristallisiert, ist immer dieser Investitionsschutz respektive, wie wir das gerne ein­mal auch auszudrücken pflegen, diese privilegierten Konzernklagsrechte – denn das ist es im Ergebnis.

Wenn das aber so ist, dann wird man es aber einmal umdrehen müssen – und das tut Österreich genau nicht! –, nämlich dahin gehend umdrehen, dass man sagt: Wenn die Kommission uns ohnehin schon fragt, bekommen wir das verstärkte Go dafür, diese Investitionsschutzklauseln wieder mitzuverhandeln, nachdem die Verhandlungen dazu aus taktischen Gründen ausgesetzt wurden, dann ist es nicht Österreich, das sagt: Nein, es gibt einen Beschluss der Volksvertretung, von Ihnen hier, die das extrem kri-


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