Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 122

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nach dem Warum. Die Bundesregierung hätte es in der Hand gehabt, die entsprechen­den Rahmenbedingungen zu schaffen.

Angesprochen auf das Thema Betrugsbekämpfung betonte der Herr Vizekanzler in der „Pressestunde“ am 15. März 2015 – ich zitiere –: „Es geht nicht um den ganz Kleinen, der in der Schweiz ein Konto hat, sondern um ganz große Fälle ().“

Was hat der Herr Vizekanzler mit dieser Aussage gemeint? Welche „Kleine“ haben denn ein Konto in der Schweiz? Aus welchem Grund sollten die Schweizer Konten der sogenannten Kleinen geschützt werden?

Wir wissen, dass die Österreicher nur die Hälfte ihrer Schweizer Konten im Rahmen des Steuerabkommens mit der Schweiz offengelegt haben. Rechtzeitig vor Inkrafttre­ten des Steuerabkommens am 1. Jänner 2013 wurden 10 Milliarden € aus der Schweiz wegtransferiert. Österreich ist da mit Abstand das Kapitalfluchtland Nummer eins, Is­rael und Singapur folgen weit abgeschlagen.

Warum wurde das Steuerabkommen mit der Schweiz so ausverhandelt, dass uns die Schweizer Steuerverwaltung die Namen dieser Steuerhinterzieher aus Österreich nicht bekannt geben muss? Was tut die Regierung denn gegen diese dreistesten aller Steu­erhinterzieher, die sogar auf die angebotene Amnestie gepfiffen haben? – Nichts! Sie ist untätig. Und der Herr Vizekanzler verharmlost diese Angelegenheit, weil er die „Klei­nen“ mit Schweizer Konten schonen möchte.

Ein Tätigwerden gegen diese Steuerhinterzieher wäre für mich eine Betrugsbekämp­fung, die diesen Namen auch verdient. Für die Bundesregierung ist Betrugsbekämp­fung jedoch die Einführung der Registrierkassenpflicht.

Ich möchte heute auch darauf hinweisen, dass im BMF derzeit 2 Milliarden € Bemes­sungsgrundlage aus Verrechnungspreiskorrekturen mit anderen Staaten strittig sind. Das BMF muss um diese 2 Milliarden € Bemessungsgrundlage kämpfen, damit es da nicht zu massiven Steuerausfällen kommt.

Das geht aber nur mit einer Armada an topqualifizierten Finanzbeamten und nicht mit der Finanzpolizei. Diese Experten kann man aber nicht von heute auf morgen ausbil­den. Da bedarf es einer jahrelangen Ausbildung, damit wir nicht von anderen Staaten im zwischenstaatlichen Steuerwettbewerb über den Tisch gezogen werden.

Da war das BMF jahrelang säumig. Man hat sich im BMF einfach nicht um eine lang­fristige Personalentwicklung im hochqualifizierten Personalbereich gekümmert. Die Über­nahme Hunderter Beamter aus anderen Ressorts ist für den Bereich des zwischen­staatlichen Steuerwettbewerbs überhaupt nicht zielführend.

Verwundert bin ich auch über die Aussage im Ministerratsvortrag, dass die Umstellung des Umsatzsteuersystems auf Reverse Charge zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbe­truges wegen Vorarbeiten auf EU -Ebene lediglich mittelfristig erfolgen soll. Warum soll die Betrugsbekämpfung bei der Umsatzsteuer erst mittelfristig erfolgen?

Wir Freiheitlichen fordern hier auf nationaler Ebene eine sofortige Umstellung des Um­satzsteuersystems auf Reverse Charge. Wir sollten uns bei der Bekämpfung des Um­satzsteuerbetruges eben nicht von EU-Vorschriften abhalten lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, konzentrieren Sie sich bei der Betrugsbekämpfung auf die grenz­überschreitenden Transaktionen zwischen multinational agierenden Konzerngesellschaf­ten! In diesem Bereich können Sie maßgeblich das österreichische Steueraufkommen sichern, aber nicht nur die Einführung der Registrierkassenpflicht! (Beifall bei der FPÖ.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


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