Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 121

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kommens zwischen der Republik Österreich sowie der Republik Belarus, sprich Weiß­russland, ein bisschen intensiver auseinandersetzen.

An der Anwesenheit im Plenarsaal ist abzulesen, dass ein Doppelbesteuerungsabkom­men nicht gerade das Spannendste in der Plenardebatte ist, aber ich glaube, dass das grundsätzlich trotzdem sehr sinnvoll ist, denn es verhindert, dass natürliche oder juris­tische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, doppelt besteuert werden. Auch das ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.

Darüber hinaus gibt es zusätzlich ein Abkommen auf dem Gebiet der Amtshilfe, das auch von der Änderung betroffen sein wird. Es regelt den Auskunftsaustausch zwi­schen den betroffenen Vertragsstaaten, um Steueroasen auszutrocknen, der Steuer­hinterziehung respektive dem Steuerbetrug den Kampf anzusagen. Das ist ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung des Steuerbetruges. (Abg. Kogler: Super Sache!)

In der vorliegenden Regierungsvorlage soll das bestehende Abkommen, das am 16. Mai 2001 in Minsk unterzeichnet wurde, wie es mein Vorredner schon erwähnt hat, auf OECD-Standard gebracht werden, und zwar im Bereich der Transparenz und der vor­hin von mir angesprochenen Amtshilfe.

Der aktuelle OECD-Standard sieht unter anderem auch vor, dass der Austausch von Bankinformationen zwischen den Vertragsstaaten möglich ist. Nunmehr soll vorgese­hen sein, dass die Erteilung von Informationen durch einen Vertragsstaat nicht mehr abgelehnt werden darf, wenn es sich um Informationen von einer Bank oder einem an­deren Kreditinstitut handelt. Außerdem hätte eine Nicht-Umsetzung des Abkommens meiner Meinung nach auch gravierende Nachteile für die österreichische Wirtschaft und würde zu allfälligen Defensivmaßnahmen internationaler Finanzinstitutionen oder auch von anderen Staaten führen.

Selbstverständlich wurde auch an eine Evaluierung gedacht. Eine Evaluierung macht aber erst nach dem der Staatsvertrag Sinn, der frühestens 2015 in Kraft treten wird. 2019 wird es die Evaluierung geben, denn dann werden die Anzahl der Fälle und das Funktionieren der Amtshilfe mit Weißrussland, sprich Belarus, sinnvoll überprüfbar sein.

Wie einleitend schon erwähnt: Das ist vielleicht nicht die spannendste Debatte, aber ein sinnvoller, wichtiger Beitrag zur Vereinfachung im Austausch von Informationen zwi­schen den Vertragsstaaten und im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


14.20.15

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Doppelbesteuerungs­abkommen, die nicht dem OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfe ent­sprechen, wie jenes mit der Republik Belarus müssen einer Revision unterzogen wer­den. Wir begrüßen derartige Revisionen, weil diese eine wichtige Grundlage für die Be­kämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetruges darstellen.

40 Prozent der Steuerreform beziehungsweise 1,9 Milliarden € sollen laut Bundesre­gierung durch die Betrugsbekämpfung finanziert werden. Man fragt sich, warum die Bundesregierung bisher tatenlos zugesehen hat, wenn jährlich 1,9 Milliarden € hinter­zogen wurden.

Wenn der Herr Vizekanzler meint, dass bisher die rechtlichen und technischen Voraus­setzungen für die Betrugsbekämpfung gefehlt haben, so stellt sich schon die Frage


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