eine Novelle des Gesetzes handelt, das wir im Dezember beschlossen haben, das aber erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten würde.
Worum geht es? – Es geht um Geldwäscheverdachtsfälle und das Beweismittelverbot. Bis 2013 war ein Verwertungsverbot im Versicherungsaufsichtsgesetz enthalten. Diese Bestimmung ist mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2014 gekippt worden, damit Informationen aus dem Geldwäscheverfahren auch im Finanzstrafverfahren verwendet werden können. Aufgrund eines Redaktionsversehens ist es in der letzten Novelle aber wieder hineingekommen, und das war nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Mit dem vorliegenden Antrag des Bundesrates soll das Verwertungsverbot wieder fallen, das heißt, Informationen, die im Geldwäscheverfahren gewonnen werden, dürfen auch im Strafverfahren wieder verwendet werden. Das ist wichtig, weil es die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtert und damit eine wichtige Maßnahme gegen betrügerische Aktivitäten setzt.
Ich möchte auch noch ein paar Dinge zur Steuerreform sagen, weil ich den Eindruck gewonnen haben, das Team Stronach postuliert Steuerhinterziehung als modernes und erfolgreiches Geschäftsfeld. (Abg. Hagen: andere Veranstaltung!) Ich denke, dafür sollten und dürfen wir kein Verständnis haben. Steuerbetrug darf kein erfolgreiches Geschäftsmodell sein, genauso wie Steuer zu zahlen nicht ein Privileg der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein darf.
Ich möchte mich aber auch an den wirtschaftspolitischen Geisterfahrer namens HC Strache wenden, der meint, dass durch die kalte Progression die Steuersenkung in zwei Jahren wieder aufgefressen wird. Es müsste einmal vorgerechnet werden, wie das funktioniert. (Abg. Podgorschek: Das sagt nicht nur der Strache!)
Die Opposition macht aus 5 Milliarden € Entlastung ein Belastungspaket. Da kann man nur sagen, das ist Trampolinmathematik. (Abg. Stefan: 11 Milliarden! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Es zeigt ja, wie recht ich habe, wenn Sie sich so aufregen.
Am Beispiel der Mehrwertsteuer möchte ich die vermeintliche Belastung einmal demonstrieren. Wir haben nicht – wie viele andere Staaten – den Normalsatz der Mehrwertsteuer erhöht, sondern in einigen wenigen Bereichen den ermäßigten Steuersatz korrigiert. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Kollege, melden Sie sich zu Wort!
Schauen wir uns die Belastung an. Wie schaut es konkret aus? – Stellen wir uns eine Familie mit zwei Kindern und einem Hund vor. (Abg. Podgorschek: Zahlt der Hund auch schon Steuern?) Nehmen wir an, der Mann verdient 3 000 € brutto, die Frau 1 100 € in Teilzeit. Was die Belastung durch die Mehrwertsteuer betrifft: Die vierköpfige Familie geht zehn Mal pro Jahr ins Bad, das ergibt 40 Mal eine Teuerung von 0,15 €, das sind gleich 6 € Mehrkosten. Beim Trinken von Wein sieht es folgendermaßen aus: Wenn die Familie 50 Liter im Jahr konsumiert, bedeutet das Mehrkosten von 4 €. Die Mehrkosten durch den Blumenkauf – der durchschnittliche Österreicher kauft jährlich Schnittblumen im Wert von 70 € – belaufen sich auf 1,92 €. (Abg. Riemer: Bitte, wo seid denn ihr daheim? Nur so wenig?)
Zu den Urlaubskosten: Wenn die Kosten für die Übernachtung 700 € betragen, bedeutet das Mehrkosten von 20 €. Die Mehrkosten für das Haustier betragen 4,8 € pro Jahr. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Riemer.) Insgesamt – Kollege Riemer, melde dich einmal zu Wort! – steht Mehrkosten von 37 € eine Entlastung für die Familie in der Höhe von 1 608 € gegenüber. (Abg. Riemer: Das ist ja unglaublich! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sie sind ja schon ganz rot im Gesicht!
Also kann von einem Belastungspaket keine Rede sein, vielmehr von einer notwendigen Entlastung für mehr Kaufkraft, für mehr Beschäftigung und für mehr Wachstum. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
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