gende Ausrichtung der Eigenmittelerfordernisse. Letztendlich wird auch bei den zur Verfügung stehenden Maßnahmen für die Aufsicht eine Weiterentwicklung gesetzt, die, wie ich glaube, sehr begrüßenswert ist, und daher sollte es keinen Grund geben, gegen dieses Gesetz zu stimmen.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz VAG 2016, stellt die größte Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes seit 1978 dar – es gab mittlerweile, nebenbei bemerkt, 40 Reformen dazu. Das neue Regelwerk ist wesentlich moderner, lesbarer, aber auch umfangreicher, und deshalb möchte ich auf die Ausführungen meines Vorredners zu sprechen kommen.
Ich habe bereits im Dezember-Plenum ausgeführt, dass ein solches Gesetz auch nicht überbordende regulatorische Vorschriften mit sich bringen darf. Es muss auch den Instituten genügend Spielraum gelassen werden, damit sie ihrer Rolle als Kernelement im Kreislauf der Wirtschaft nachkommen können. Eine überbordende Bürokratie, insbesondere ein Gold-Plating, zu dem wir in Österreich manchmal neigen, würde die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsbetriebe in Österreich entscheidend schwächen.
Wir müssen in diesem Zusammenhang auch auf das Proportionalitätsprinzip achten, das heißt, es geht hier darum, dass kleinere Institute nicht mit demselben Wust an Vorschriften zugeschüttet werden dürfen – Vorschriften, die an und für sich für die ganz großen internationalen Unternehmungen gedacht sind.
Das vorliegende Gesetz, meine Damen und Herren, die Umsetzung von Solvency II in österreichisches Recht, wird vom Versicherungsverband ebenfalls als machbar bezeichnet. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es hierbei um die Umsetzung eines Rahmens, der mit der EU-Richtlinie geschaffen wird, geht. In Aussicht gestellt sind diesbezüglich wesentlich weitergehende Regelungen, die sogenannten Level-2-, Level-3- und Level-4-Bestimmungen – massive Ausführungsbestimmungen, die die Kontrollmöglichkeiten ebenfalls erweitern.
Deswegen geht es – wie eingangs erwähnt – darum, Überregulierungen zu vermeiden und wirtschaftliches Handeln weiterhin zu ermöglichen, weil das letztendlich auch im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ist. Ich bin überzeugt, dass unser Finanzminister – jedenfalls auch die ÖVP insgesamt – darauf achten wird, dieses Gold-Plating nicht zu übertreiben, um den Wirtschaftsbetrieben hier in Österreich genug Spielraum zum Wirtschaften zu lassen.
Meine Damen und Herren, abschließend noch ein Wort zur Steuerreform: Es ist mir schon aufgefallen, dass sehr viele mehr oder weniger nervöse Reaktionen der Opposition hier ein Zeugnis dafür sind, dass der Bundesregierung damit ein großer Wurf gelungen ist. Gerade im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket, das in der Regierungsklausur in den letzten Tagen beschlossen wurde, ist auch davon auszugehen, dass die Wirtschaft entsprechend angekurbelt wird. Insbesondere dafür möchte ich dem Finanzminister und natürlich der gesamten Bundesregierung dementsprechend meinen Dank aussprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.
14.52
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Vorredner haben schon erläutert, worum es in diesem Gesetz geht. Die Novellierung dieses Versicherungsaufsichtsgesetzes ist heute in zweifacher Hinsicht auch eine Besonderheit beziehungsweise bemerkenswert: zum einen, weil es sich um einen Gesetzesantrag des Bundesrates handelt und das ja nicht alle Tage vorkommt, und zum anderen, weil es sich um
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite