Bericht des Finanzausschusses über den Gesetzesantrag des Bundesrates (452 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (503 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben ja das Versicherungsaufsichtsgesetz bereits im Dezember des Vorjahres diskutiert, und es wurde damals auch beschlossen. Wir haben allerdings aus einigen Gründen, auf die ich noch kurz zu sprechen kommen werde, nicht mitgestimmt.
Worum ging es dabei? – Es ging einerseits darum, einen verbesserten Verbraucherschutz für Versicherungskunden bei bestimmten Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen zu schaffen, insbesondere die Darstellung der Effektivverzinsung und einige andere Sachen mehr, aber vor allem ging es dann auch darum, ein Eigenmittelsystem im Bereich der Versicherungen aufzubauen, Stichwort Solvency II.
Und was geschieht mit dieser Regierungsvorlage? – In dieser Regierungsvorlage wird eigentlich nur eine Kleinigkeit korrigiert, auf die man damals vergessen hat, nämlich die Integration der Geldwäschemeldestelle. Wir sind zwar im Prinzip nicht gegen die Integration der Geldwäschemeldestelle, aber da wir damals im Dezember eine Reihe von Einwendungen gegen dieses Gesetz hatten, werden wir auch heute dagegen stimmen.
Einige der Argumente, die wir damals hatten, waren die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung biometrischer Daten von Kunden – die haben wir hinterfragt –, andererseits haben wir befürchtet, dass es im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes zu vermehrtem Verwaltungsaufwand bei der FMA kommen würde, der zu zusätzlichen Belastungen im Budget führen würde. Schließlich haben wir befürchtet, dass es bezüglich des Verbraucherschutzes zu einigen Unklarheiten kommen könnte, weil eben die Kommunikation zwischen den Ressorts schlecht funktioniert hat. Es wurde damals aus unserer Sicht Unklarheit hinterlassen, sodass wir – auch aufgrund der Komplexität dieses Gesetzes –, Vorbehalte hatten.
Daher stimmen wir heute auch gegen diese Gesetzesvorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: In den ersten zwei Reihen hat keiner geklatscht! – Ruf bei der ÖVP: Ist ja niemand da!)
14.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere auch verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Gesetz, das uns heute vorliegt, ist, wie Kollege Rossmann bereits ausgeführt hat, eines, das wir im Dezember bereits zur Beschlussfassung vorliegen hatten. Es sind dem Bundesrat noch ein paar Dinge aufgefallen, die zu einer recht seltenen Aktion geführt haben, nämlich zu einem Gesetzesantrag des Bundesrates, was ja durchaus auch willkommen geheißen werden kann.
Beim Versicherungsaufsichtsgesetz geht es darum, dass im Einklang mit der Richtlinie der EU aus dem Jahr 2009, der sogenannten Solvency-II-Richtlinie, zum einen die Umsetzung eines neuen Aufsichtssystems erfolgt, zum anderen aber auch eine grundle-
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