Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 129

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14.45.155. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Gesetzesantrag des Bundesrates (452 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geän­dert wird (503 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


14.45.44

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir ha­ben ja das Versicherungsaufsichtsgesetz bereits im Dezember des Vorjahres disku­tiert, und es wurde damals auch beschlossen. Wir haben allerdings aus einigen Grün­den, auf die ich noch kurz zu sprechen kommen werde, nicht mitgestimmt.

Worum ging es dabei? – Es ging einerseits darum, einen verbesserten Verbraucher­schutz für Versicherungskunden bei bestimmten Lebens-, Kranken- und Unfallversi­cherungen zu schaffen, insbesondere die Darstellung der Effektivverzinsung und einige andere Sachen mehr, aber vor allem ging es dann auch darum, ein Eigenmittelsystem im Bereich der Versicherungen aufzubauen, Stichwort Solvency II.

Und was geschieht mit dieser Regierungsvorlage? – In dieser Regierungsvorlage wird eigentlich nur eine Kleinigkeit korrigiert, auf die man damals vergessen hat, nämlich die Integration der Geldwäschemeldestelle. Wir sind zwar im Prinzip nicht gegen die Inte­gration der Geldwäschemeldestelle, aber da wir damals im Dezember eine Reihe von Einwendungen gegen dieses Gesetz hatten, werden wir auch heute dagegen stimmen.

Einige der Argumente, die wir damals hatten, waren die Verhältnismäßigkeit der Verar­beitung biometrischer Daten von Kunden – die haben wir hinterfragt –, andererseits ha­ben wir befürchtet, dass es im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes zu vermehr­tem Verwaltungsaufwand bei der FMA kommen würde, der zu zusätzlichen Belastun­gen im Budget führen würde. Schließlich haben wir befürchtet, dass es bezüglich des Verbraucherschutzes zu einigen Unklarheiten kommen könnte, weil eben die Kommu­nikation zwischen den Ressorts schlecht funktioniert hat. Es wurde damals aus unserer Sicht Unklarheit hinterlassen, sodass wir – auch aufgrund der Komplexität dieses Ge­setzes –, Vorbehalte hatten.

Daher stimmen wir heute auch gegen diese Gesetzesvorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: In den ersten zwei Reihen hat keiner geklatscht! – Ruf bei der ÖVP: Ist ja niemand da!)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Zakos­telsky. – Bitte.

 


14.48.13

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere auch verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Gesetz, das uns heute vorliegt, ist, wie Kollege Ross­mann bereits ausgeführt hat, eines, das wir im Dezember bereits zur Beschlussfassung vorliegen hatten. Es sind dem Bundesrat noch ein paar Dinge aufgefallen, die zu einer recht seltenen Aktion geführt haben, nämlich zu einem Gesetzesantrag des Bundesra­tes, was ja durchaus auch willkommen geheißen werden kann.

Beim Versicherungsaufsichtsgesetz geht es darum, dass im Einklang mit der Richtlinie der EU aus dem Jahr 2009, der sogenannten Solvency-II-Richtlinie, zum einen die Um­setzung eines neuen Aufsichtssystems erfolgt, zum anderen aber auch eine grundle-


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