Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 128

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ganz wesentlicher Punkt, und jede Art dieser Handelsförderung ist extrem wichtig –, ist schon anzumerken, dass die Kommission teilweise in einer für mich unnachvollziehba­ren Arroganz verhandelt. Es wäre notwendig, einmal entsprechende Klarstellungen vor­zunehmen, die zwangsläufig nur dann funktionieren werden, wenn auch das Europäi­sche Parlament auftritt.

Bei TTIP frage ich mich eines: Es wird ja die Diskussion hinsichtlich der Zulassung oder der Umsetzung eines internationalen Schiedsverfahrens geführt. Was Europa be­trifft, so gibt es sehr unterschiedliche Länder. Ich denke, dass der Wunsch nach der Möglichkeit eines Schiedsverfahrens etwa in Bulgarien oder Rumänien durchaus ver­ständlich ist, in Österreich sicherlich nicht zwangsläufig.

Daher stellt sich die Frage, ob man TTIP nicht so strukturieren kann, dass man grund­sätzlich vereinbart, die jeweilige staatliche Gerichtsbarkeit anzurufen, und in einer Art Opting-in oder Opting-out – wie auch immer man das nennen will – für die einzelnen Nationalstaaten in Europa die Möglichkeit schafft, sich zu einem Schiedsverfahren zu bekennen. Ich glaube nicht, dass die USA beispielsweise dann innerhalb dieses Über­einkommens ein Problem mit Österreich hätten beziehungsweise ein Problem, sich mit dem Gedanken der Anrufung der staatlichen Gerichte in diesem Land anzufreunden. Ich kann es mir aber, wie gesagt, vorstellen – auch im Fall von Österreich –, dass man das eine oder andere Problem in Bulgarien oder Rumänien hätte. Das wird sich irgend­wann zwar sicher verbessern, ist derzeit aber sicher nicht optimal. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.43

14.43.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Änderung des Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förde­rung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, in 455 der Beilagen gemäß Arti­kel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 16. Mai 2001 in Minsk unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppel­besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 394 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenar­beit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang, in 442 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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