ganz wesentlicher Punkt, und jede Art dieser Handelsförderung ist extrem wichtig –, ist schon anzumerken, dass die Kommission teilweise in einer für mich unnachvollziehbaren Arroganz verhandelt. Es wäre notwendig, einmal entsprechende Klarstellungen vorzunehmen, die zwangsläufig nur dann funktionieren werden, wenn auch das Europäische Parlament auftritt.
Bei TTIP frage ich mich eines: Es wird ja die Diskussion hinsichtlich der Zulassung oder der Umsetzung eines internationalen Schiedsverfahrens geführt. Was Europa betrifft, so gibt es sehr unterschiedliche Länder. Ich denke, dass der Wunsch nach der Möglichkeit eines Schiedsverfahrens etwa in Bulgarien oder Rumänien durchaus verständlich ist, in Österreich sicherlich nicht zwangsläufig.
Daher stellt sich die Frage, ob man TTIP nicht so strukturieren kann, dass man grundsätzlich vereinbart, die jeweilige staatliche Gerichtsbarkeit anzurufen, und in einer Art Opting-in oder Opting-out – wie auch immer man das nennen will – für die einzelnen Nationalstaaten in Europa die Möglichkeit schafft, sich zu einem Schiedsverfahren zu bekennen. Ich glaube nicht, dass die USA beispielsweise dann innerhalb dieses Übereinkommens ein Problem mit Österreich hätten beziehungsweise ein Problem, sich mit dem Gedanken der Anrufung der staatlichen Gerichte in diesem Land anzufreunden. Ich kann es mir aber, wie gesagt, vorstellen – auch im Fall von Österreich –, dass man das eine oder andere Problem in Bulgarien oder Rumänien hätte. Das wird sich irgendwann zwar sicher verbessern, ist derzeit aber sicher nicht optimal. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, in 455 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 16. Mai 2001 in Minsk unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 394 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang, in 442 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
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