Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel im Saal ist trotz spärlicher Anwesenheit recht hoch!
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
14.56
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten gerade über einen sehr interessanten Punkt, allerdings muss man das Interessante daran etwas herausarbeiten.
Auf der einen Seite diskutieren wir gerade einen sehr wichtigen Punkt, bei dem es darum geht, Straftaten aufzudecken. Schwarzgeld oder Geld mit Geldwäscheverdacht wird der Meldestelle gemeldet. Allerdings gibt es ein Gesetz, in dem steht, dass diese Meldung nicht als Beweis gewertet werden kann und man sie daher nicht berücksichtigen darf. 16 Meldungen hat es im Jahr 2013 gegeben, 15 Meldungen sind unter das Beweisverwertungsverbot in diesem Gesetz gefallen. Es ist logisch, dass das geändert wurde – im Versicherungsaufsichtsgesetz ist das geändert worden. Diese Änderung ist dann leider bei einer weiteren Gesetzesreform wieder verloren gegangen. Es ist sonderbar, dass so etwas passiert. Ein „redaktionelles Versehen“ ist der beschönigende Ausdruck dafür, dass Menschen eben Fehler machen können.
Wir haben das schon einmal erlebt, und zwar beim Traktorführerschein. Damals hat es über ein Jahr lang gedauert, bis das repariert worden ist. Dieses Mal geht es Gott sei Dank schneller, weil man im Bundesrat aufmerksam war.
Das ist der zweite interessante Punkt: Der Bundesrat hat ein Lebenszeichen von sich gegeben, und wir sind dankbar dafür. Immer wieder fragen mich Bürger bei Parlamentsführungen, wozu wir den Bundesrat brauchen, und ich erkläre dann immer, dass der Bundesrat das Gremium ist, wo die Bundesländervertreter zusammenkommen und darauf schauen, dass wir im Nationalrat die Interessen der Bundesländer nicht negativ berühren. Das kommt manchen nicht ausreichend vor, und dann gibt es heftige Debatten.
Deshalb ist einmal der Vorschlag gemacht worden, es wäre doch gut, wenn die Bundesräte sich überlegen könnten, wie man die eine oder andere rechtliche Voraussetzung, die in den Bundesländern sehr unterschiedlich festgelegt ist, auf eine einfachere, gemeinsame Form bringen könnte. Ich glaube, es wäre eine interessante Übung für den Bundesrat, wenn die Bundesräte Vorschläge machen könnten, wie die unterschiedlichen Landesgesetzgebungen in wesentlichen Fragen zu harmonisieren wären. In diesem Fall würden nicht wir als Nationalrat an die Länder herantreten, sondern die Länder würden selber Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung machen.
In der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission hat es viele Vorschläge dazu gegeben, und ich würde mich freuen, wenn unsere Bundesräte diesbezügliche Resolutionen einbringen würden, damit in Österreich diese Reformbereitschaft, die die Bundesregierung gerade jetzt wieder deutlich gezeigt hat, auch wirklich umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, mit der Korrektur dieses sonderbaren Versicherungsaufsichtsgesetzes haben wir etwas repariert. Viel mehr zu reparieren wäre, wenn in unserem Land endlich Reformen losgetreten werden. Hinter mir sitzen die zwei, die dafür auch sorgen werden: Unser Vizekanzler Mitterlehner und unser Bundesminister Schelling sind genau die Garanten dafür, dass etwas weitergeht. (Beifall bei der ÖVP.)
14.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 5 der Tagesordnung. (Rufe bei der SPÖ: Die Abstimmung geht sich schon noch aus!) –
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