Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 188

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schaft sich in selbstbeschränkender Weise nur dann in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einmengen können, wenn es das Kindeswohl gebietet.

Die andere Einstellung zeigt ein völlig anderes Gesellschaftsbild. Da werden Individuen gesehen, und es geht dabei mehr um die Emanzipation der Kinder, und zwar nicht von irgendetwas, sondern von ihren Eltern.

Sie können erraten, dass die Freiheitliche Partei als Familienpartei der ersten Einstel­lung folgt. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Sorge, die mich zu diesem Thema immer umtreibt, ist: Welche Meinung wird die ÖVP zum Beispiel in einem Jahr haben? – Da darf ich meine Sorgen ein bisschen un­termauern.

Diese Kinderrechtekonvention wurde in Österreich das erste Mal 1992 angenommen, und zwar mit Vorbehalten gegenüber drei Artikeln, den Artikeln 13, 15 und 17. Die Ar­tikel 13 und 17 beschäftigen sich damit, dass Kinder das Recht haben müssen, Texte und Druckerzeugnisse – gemäß Artikel 17 dann Medien – zu konsumieren, also so, wie sie es eben wünschen, und auch über alle nationalen Grenzen hinweg. Artikel 15 be­schäftigt sich damit, dass Kinder sich frei mit anderen zusammenschließen und ver­sammeln können müssen.

Ganz klar, man wird nicht in willkürlicher Weise Kindern Information über Medien – wir reden von Kindern, wohlgemerkt – verbieten wollen. Man wird ihnen natürlich auch nicht den Umgang mit anderen aus nicht erklärbaren Gründen verbieten. Aber wenn Eltern das Gefühl haben, dass der Konsum bestimmter Medienerzeugnisse oder ein bestimmter Umgang, zum Beispiel mit dem Drogenmilieu, gefährlich sei, dann muss es das Recht sein – ich sehe es geradezu als Pflicht von Eltern an –, das zu beobachten und darauf Einfluss zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich meine, dass diese Vorbehalte 1992 zu Recht eingelegt worden sind. Sie sind auch beibehalten worden, als dann 2011 die Kinderrechte mit einem Beschluss – nur die Grü­nen waren nicht dabei – in Verfassungsrang gehoben worden sind. Die Grünen haben eben damals schon die Meinung – der Sie (in Richtung ÖVP) sich mittlerweile ange­schlossen haben – vertreten, dass diese Vorbehalte weg müssen und die Kinderrechte im Gesamten, so wie sie sind, akzeptiert werden müssen.

Jetzt, am 10. März 2015, hat die Regierung von diesen Vorbehalten Abstand genom­men. Sie, Frau Ministerin, haben dazu eine Presseinformation herausgegeben, mit der Sie Folgendes klarstellen: „Mit der Zurücknahme der Vorbehalte wird nicht nur den wie­derholten Empfehlungen des UN-Kinderrechtssausschusses, sondern auch“ – hören Sie zu! – „dem evolutiv-dynamischen Charakter der Menschenrechte in Österreich Rech­nung getragen.“

„Evolutiv-dynamischer Charakter“, so kann man es auch nennen, wenn man sich nach einer bestimmten Frist von so und so vielen Jahren einer Meinung anschließt, die von ganz links geäußert worden ist.

Sie haben im Zuge der Debatte über das Fortpflanzungsmedizingesetz Ihren Obmann zitiert. Er hat das so begründet – diesen Schwenk der ÖVP auch in dieser Frage –, dass er gesagt hat: Wenn man nicht gestaltet, wird man gestaltet. – Sie gestalten nicht! Sie sind nicht Gestalter des Zeitgeists, sondern Sie fügen sich einem Zeitgeist ein und schmiegen sich einem Zeitgeist an, der ganz woanders entwickelt wird. Das ist die Wahr­heit! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich meine, dass die Beziehung zwischen Eltern und Kindern eine ganz besondere ist. Sie ist eine besonders enge, sie ist eine besonders prägende. Wir alle kennen seit Schirr­machers Buch – das ist damals wirklich auch populär geworden – das Faktum, dass Katastrophen und Kriege am besten von Gruppen überstanden werden, die verwandt


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