Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 187

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

129 unter 14 Jahren) in Österreich Asyl beantragt. Die Zahlen zeigen, wie dringend es notwendig ist, zu überprüfen, ob ausreichende Betreuungseinrichtungen für unbegleite­te minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang ist auch auf das am 20. Jänner 2011 vom Nationalrat be­schlossene Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes hinzuweisen, wel­ches mit 16. Februar 2011 in Kraft trat. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 BVG Kinderrechte hat jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld heraus­gelöst ist, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates. Hierbei geht es insbesondere um Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe und deren Verpflichtungen. Auch wurde die Situation junger Flüchtlinge im Rahmen der außerordentlichen Lan­deshauptleutekonferenz vom 25.2.2015 diskutiert. Es wurde vereinbart, besonderes Augenmerk auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu legen. In Zukunft sollen demnach auch in den einzelnen Bundesländern Vorkehrungen für eine adäquate Un­terbringung getroffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres und die Bundes­ministerin für Familien und Jugend, wird aufgefordert, zu überprüfen, ob Österreich seinen völker- und europarechtlichen Verpflichtungen wie etwa der EU-Richtlinie zur Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz benötigen, sowie dem BVG Kin­derrechte und der UN-Kinderrechtskonvention nachkommt und sich im Rahmen der lau­fenden Gespräche mit den Bundesländern zur Unterbringung von unbegleiteten min­derjährigen Flüchtlingen dafür einzusetzen, dass adäquate Unterbringungsplätze in aus­reichender Anzahl zur Verfügung gestellt und alle weiteren notwendigen Maßnahmen gesetzt werden, um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrer schwierigen Lage zu unterstützen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


18.17.46

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Es war in der Tat eine sehr interessante Veranstaltung, die wir hier abhalten konnten. Man hat dabei zwei Linien in Bezug auf Kinderrechte feststellen können; ich meine konkurrierende Linien. Lassen Sie mich darüber ein wenig sprechen. Ich mache diese beiden Linien an zwei Aussagen, die dort gefallen sind, fest.

Das eine war die Aussage einer Referentin, die im Hinblick auf Kinderrechte gesagt hat: „Wer kann diese Ansprüche“ der Kinder „besser erfüllen als die Eltern?“

Die andere, sozusagen wirklich entgegengesetzte Aussage war die Forderung einer Ju­gendanwältin, die Kinderrechte, die sie sozusagen lästigerweise als Anhängsel im Fa­milienausschuss nicht mehr behandelt sehen wollte, in einem eigenen Ausschuss zu be­handeln.

Im ersten Fall wird Familie als die Einheit zwischen Eltern und Kindern gesehen, als autonome Einheit, als Einheit, vor der der Staat Respekt haben muss, der die Eigen­verantwortung der Eltern und ihr Recht auf Erziehung respektiert und stärkt, und es wird vor allem auch eine Einstellung deutlich, die klarmacht, dass Staat und Gesell-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite