Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 189

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sind. Das berühmte Beispiel am Donner-Pass: Dort haben die Geschwister, die Eltern und die Kinder überlebt, nicht die Einzelpersonen.

Familie geht dem Staat und der Gesellschaft voraus. Solange dieses Fundament hält, hält es noch, ist Wiederaufbau möglich. Deswegen ist auch klar, dass totalitäre Staaten in aller Regel – das ist übrigens eine besonders abscheuliche Variante und eine beson­ders abscheuliche Seite an totalitären Staaten – versuchen, in dieses Verhältnis einzu­greifen und auf Kinder Zugriff zu bekommen. Und umgekehrt: Freiheitliche Grundord­nungen respektieren Elternrechte und greifen nur dann ein, wenn es unbedingt sein muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt also, der Staat hat in Bezug auf Kinderrechte und Familie zwei Aufgaben: zum einen einzugreifen, wenn es das Kindeswohl gebietet; vor allem aber und zuvör­derst, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Familie gelingt. (Beifall bei der FPÖ.)

18.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.24.20

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Wenn das Parlament über die UN-Kinderrechtskonvention spricht, sprechen wir gemeinsam über eines der wichtigsten Dokumente weltweit, das tatsächlich Kinder und Jugendliche als Personen sieht, Kindern und Jugendlichen auch Rechte zuspricht und Kindern und Jugendlichen eine Position in einer Gesellschaft gibt, die sie auch verdient haben.

Wenn, wie in der vorhergehenden Debatte, über den Wunsch gesprochen wird, dass Ös­terreich das familienfreundlichste Land Europas werden soll, wird immer vergessen, dass es auch ein kinderfreundliches Land werden sollte und eigentlich auch das kin­derfreundlichste Land Europas werden soll. Familie ohne Kinder und Kinder ohne Fa­milie, das geht nicht. Das gehört zusammen, da finden wir uns schnell. Aber: Kinder in Österreich haben Rechte, und Kinder in Österreich haben auch Ansprüche, die dem­entsprechend gewährleistet werden sollten.

Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Österreich ist ja schon an­gesprochen worden. Ja, wir Grüne haben damals nicht zugestimmt, weil die Kinder­rechte mehr sind als das, was in unserem BVG drinsteht, weil die Kinderrechte viel, viel mehr sind, als sich aus dem Vorbehalt im Art. 7 ergibt, und weil die Kinderrechtskon­vention noch immer ein weltweites Dokument darstellt, das auch für Österreich gelten sollte, nämlich als gesamtes. Ein Punkt, der eben nicht im BVG, im Bundesverfas­sungsgesetz über die Kinderrechte erscheint, ist das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Der UN-Kinderrechteausschuss hat Österreich schon des Öfteren er­mahnt – vor Kurzem erst wieder –, eben auf diesen angemessenen Lebensstandard zu achten. Ich zitiere:

„Der Ausschuss empfiehlt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Fami­lienarmut mit ihrer Auswirkung auf Kinder zu senken. Es sollen weiterhin gut koordi­nierte finanzielle Beihilfen zur Unterstützung von wirtschaftlich benachteiligten Fami­lien, insbesondere von Einelternfamilien und Familien ausländischer Herkunft gewährt werden. Vermehrte Anstrengungen sollen zur Unterstützung insbes. von alleinerzie­henden Müttern beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unternommen und das Ange­bot an qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen er­weitert werden.“

 


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