Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 190

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist keine Stellungnahme der Grünen – könnte es aber sein –, das ist ganz klar die Stellungnahme des Kinderrechteausschus­ses aus Genf, der klar sagt, dass Kinderarmut verhindert werden muss, dass alles ge­tan werden muss, um Familienarmut und Kinderarmut zu verhindern. Im genannten Bundesverfassungsgesetz steht jedoch nichts von einem Recht auf einen angemes­senen Lebensstandard.

Weiters ist die Frage nach den unbegleiteten minderjährigen Fremden genauso zu stel­len. Auch wenn es heute von den Regierungsparteien einen Antrag gibt, der einen Mi­nischritt in die Richtung des Schutzes von unbegleiteten Minderjährigen geht, fehlt das noch immer ganz klar im Bundesverfassungsgesetz über die Kinderrechte. Auch der Genfer Kinderrechteausschuss sagt ganz klar, dass unbegleitete, von den Familien ge­trennte asylsuchende Kinder immer Betreuung, Betreuungsplätze, adäquate Einrich­tungen erhalten müssen. Das steht auch einmal mehr in den Empfehlungen des Gen­fer Kinderrechteausschusses. – Das heißt, auch dieser Punkt, unbegleitete minderjäh­rige Fremde, fehlt im BVG, wurde nicht hineingenommen.

Diese Punkte sind alle in der Enquete ganz klar besprochen worden, ebenso die Vor­behalte. Die Vorbehalte im BVG zurückzunehmen, wäre tatsächlich ein guter, wichtiger und richtiger Schritt, keine Frage. Aber es braucht noch viel, viel mehr! Es braucht viel mehr Kinderrechte in Österreich, also tatsächlich Kinderrechte in Österreich. Es braucht viel mehr Diskussion und auch Umsetzung, was denn die Unterstützung tatsächlich be­deutet.

Die Kinderrechte ernst zu nehmen, wäre auch ein guter roter Faden durch eine Kin­derrechtepolitik. Die Kinderrechte geben ja auch einen Leitfaden vor. Sie können Ihnen ganz klar auch eine politische Vorgabe geben, und entlang dieses Leitfadens hantelt sich Österreich und hantelt sich auch die österreichische Bundesregierung, um eben tatsächlich alle Kinder zu unterstützen, alle Kinder zu unterstützen, unabhängig davon, woher sie kommen, unabhängig davon, woher ihre Eltern kommen, unabhängig davon, welche Muttersprache sie sprechen, unabhängig davon, welches Einkommen ihre El­tern haben. Das erwarte ich mir von einer Bundesregierung. (Beifall bei den Grünen.)

18.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ertlschweiger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.29.21

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werte Frau Bundesministerin! Im Rahmen der parlamentarischen Enquete zum Thema „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ hat mir eines sehr gut gefallen, nämlich die Tatsache, dass diese parlamentarische Enquete von einem breiten Konsens aller parlamentarischen Parteien getragen war und dort wirklich das Thema im Vordergrund gestanden ist. Wir haben es heute schon gehört: Nachdem der Ministerrat Anfang März die Vorbehalte gegen Teile der UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückgezo­gen hat, steht jetzt der uneingeschränkten Geltung der Konvention nichts mehr im Weg.

Deswegen bin ich auch guter Dinge, dass wir gemeinsam den nächsten Schritt gehen können und dass es gelingen wird, die vollständige Verankerung aller Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung zu etablieren.

Ein Thema, das mir persönlich besonders am Herzen liegt, ist die Integration von be­nachteiligten Kindern. Damit meine ich deren aktive Möglichkeit der Mitgestaltung, der Teilhabe, der Teilnahme an Gesellschaft und Wohlstand.

Die Handlungsfelder auf diesem Gebiet sind sehr breit gestreut und reichen über ver­schiedene Ebenen. Wir müssen einerseits die Durchlässigkeit im Bildungssystem för-


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