Kollege Scherak hat mir heute im Vorfeld auch noch geschildert, wie begeistert er war, vor allem auch von der Qualität der Debattenbeiträge und der Beteiligung dieser jungen Menschen, die da mitgemacht haben. Auch er hat mir versichert, dass die Qualität der Diskussion ganz außerordentlich war.
Deshalb muss ich auch sagen, Frau Kollegin Rosenkranz: Ich verstehe Ihren Redebeitrag nicht ganz, denn Kinderrechte zu verankern als selbstständige Kinderrechte, die nicht nur von den Rechten der Eltern hergeleitet sind, ist wirklich ein Anliegen, das wir alle hier haben sollten. So kam das auch zum Ausdruck. Das betone ich deshalb, weil es gerade dann, wenn es vielleicht einen Konflikt in der Familie gibt, besonders wichtig ist, diese Kinderrechte zu stärken. Es wird dann ja einen Grund geben, warum es so wichtig ist, auf diesen Kinderrechten zu beharren. Das eine gegen das andere auszuspielen, finde ich ein bisschen platt. Kinderrechte zu stärken heißt nicht, Familien zu schwächen, Frau Kollegin, das sehe ich überhaupt nicht.
Auch wir begrüßen es sehr, dass der Ministerrat beschlossen hat, die Vorbehalte gegen Teile der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen. Das stimmt uns optimistisch. Ich möchte aber schon betonen, dass das immer noch nicht heißt, dass die Kinderrechtskonvention vollständig in der österreichischen Verfassung verankert ist. Hier gibt es noch einiges zu tun.
Angesprochen wurde das Thema „Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“. Das wird in der jetzigen Fassung des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Kinderrechte nur aus dem Art. 1 herausgelesen. Die Kinderrechtskonvention würde hier aber sehr viel weiter gehen.
Ich begrüße natürlich diesen heutigen Schritt der Regierungsparteien mit diesem Antrag in die richtige Richtung ganz außerordentlich. Aber ein bisschen muss ich schon hinzufügen, dass es nur ein sehr kleiner Schritt ist, wenn Sie sich dazu durchringen konnten, dass man jetzt überhaupt überprüft, ob die Situation und Lage der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vielleicht der Kinderrechtskonvention entspricht – denn es entspricht nicht! Die Unterbringung ist nicht genau so, wie es die Kinderrechtskonvention vorsehen würde: Da bräuchte es keinen Antrag, da bräuchte es einen mutigen Schritt in die richtige Richtung, nämlich zur Feststellung, dass hier andere Bedingungen herrschen sollten.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag meines Kollegen Scherak ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugendhilfe
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierung wird aufgefordert, dafür Vorsorge zu treffen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab Einbringung eines Asylantrags der Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe unterstellt und österreichischen Minderjährigen rechtlich gleichgestellt werden, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.
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Wir haben derzeit die Situation, dass wir die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge monatelang in der Bundesbetreuung halten. Dort gibt es dokumentierte psychische Probleme. Wir sind weit davon entfernt, dass das einer Situation entspricht, wie die
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