Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 192

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Kollege Scherak hat mir heute im Vorfeld auch noch geschildert, wie begeistert er war, vor allem auch von der Qualität der Debattenbeiträge und der Beteiligung dieser jun­gen Menschen, die da mitgemacht haben. Auch er hat mir versichert, dass die Qualität der Diskussion ganz außerordentlich war.

Deshalb muss ich auch sagen, Frau Kollegin Rosenkranz: Ich verstehe Ihren Redebei­trag nicht ganz, denn Kinderrechte zu verankern als selbstständige Kinderrechte, die nicht nur von den Rechten der Eltern hergeleitet sind, ist wirklich ein Anliegen, das wir alle hier haben sollten. So kam das auch zum Ausdruck. Das betone ich deshalb, weil es gerade dann, wenn es vielleicht einen Konflikt in der Familie gibt, besonders wichtig ist, diese Kinderrechte zu stärken. Es wird dann ja einen Grund geben, warum es so wichtig ist, auf diesen Kinderrechten zu beharren. Das eine gegen das andere auszu­spielen, finde ich ein bisschen platt. Kinderrechte zu stärken heißt nicht, Familien zu schwächen, Frau Kollegin, das sehe ich überhaupt nicht.

Auch wir begrüßen es sehr, dass der Ministerrat beschlossen hat, die Vorbehalte ge­gen Teile der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen. Das stimmt uns optimis­tisch. Ich möchte aber schon betonen, dass das immer noch nicht heißt, dass die Kin­derrechtskonvention vollständig in der österreichischen Verfassung verankert ist. Hier gibt es noch einiges zu tun.

Angesprochen wurde das Thema „Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlin­gen“. Das wird in der jetzigen Fassung des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Kin­derrechte nur aus dem Art. 1 herausgelesen. Die Kinderrechtskonvention würde hier aber sehr viel weiter gehen.

Ich begrüße natürlich diesen heutigen Schritt der Regierungsparteien mit diesem An­trag in die richtige Richtung ganz außerordentlich. Aber ein bisschen muss ich schon hinzufügen, dass es nur ein sehr kleiner Schritt ist, wenn Sie sich dazu durchringen konnten, dass man jetzt überhaupt überprüft, ob die Situation und Lage der unbegleite­ten minderjährigen Flüchtlinge vielleicht der Kinderrechtskonvention entspricht – denn es entspricht nicht! Die Unterbringung ist nicht genau so, wie es die Kinderrechtskon­vention vorsehen würde: Da bräuchte es keinen Antrag, da bräuchte es einen mutigen Schritt in die richtige Richtung, nämlich zur Feststellung, dass hier andere Bedingun­gen herrschen sollten.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag meines Kollegen Scherak ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugend­hilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung wird aufgefordert, dafür Vorsorge zu treffen, dass unbegleitete minder­jährige Flüchtlinge ab Einbringung eines Asylantrags der Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe unterstellt und österreichischen Minderjährigen rechtlich gleichgestellt werden, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.

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Wir haben derzeit die Situation, dass wir die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge monatelang in der Bundesbetreuung halten. Dort gibt es dokumentierte psychische Probleme. Wir sind weit davon entfernt, dass das einer Situation entspricht, wie die


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