Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 193

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Kinderrechtekonvention es vorsehen würde. Da braucht es nicht diesen Antrag, son­dern einen mutigeren Schritt.

Überdies möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Forderung aufrecht fortbesteht, ei­nen weiteren Schritt zu gehen, nämlich die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention vorzunehmen. Dieses haben wir zwar unterzeichnet, aber bis dato nicht ratifiziert. Nur durch die Ratifizierung dieses Zusatzprotokolls wäre es möglich, eine echte Individualbeschwerde vorzusehen, und zwar nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs eine Beschwerde beim UN-Kinderrechtsausschuss zu er­heben.

Daher bringe ich heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen.‘“

*****

Das halten wir für einen ganz, ganz wesentlichen Schritt. Bei Menschenrechten ist es selbstverständlich, dass man zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ge­hen kann. Bei Kinderrechten sollte es auch selbstverständlich sein, dass man einen Instanzenzug außerhalb von Österreich hat. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.38


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, ich habe hier zwei Entschließungsan­träge Ihrer Fraktion liegen, die sich aber nicht decken mit den beiden Texten, die Sie verlesen haben. Ich würde nur bitten, wenn das die zwei Anträge sein sollen, die Sie mündlich eingebracht haben, dass sie uns auch schriftlich noch vorgelegt werden. Aber ich sehe gerade, Ihr Mitarbeiter scheint ohnehin schon dabei zu sein. Ich bitte, das zu klären.

Wir setzen mit der Debatte fort.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Karmasin. – Bitte.

 


18.39.07

Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Sehr ge­ehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war selber Teilnehmerin an der Enquete „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ hier im Parlament. Es war eine sehr be­eindruckende Debatte, wirklich sehr inhaltsreich, zu einem Thema, das mit allen Betei­ligten sehr intensiv diskutiert und besprochen wurde.

Ganz besonders möchte ich darauf hinweisen, dass die jungen Menschen und Jugend­lichen selbst hier im Parlament waren und sich selbst eingebracht haben. Die Ausfüh­rungen der Rednerinnen und Redner, die uns hier ihre Erlebnisse und Erfahrungen mit­gebracht haben, waren zum Teil beeindruckender und inhaltsreicher als so manche Ex­pertenreden. Von dem her, glaube ich, zeigt uns diese Enquete sehr eindringlich, dass das Kindeswohl und die Rechte von Kindern hier sehr, sehr ernst genommen wurden.

Ein Fazit aus dem Tag war, dass die Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonven­tion, die zu dem damaligen Zeitpunkt noch aufrecht waren, zurückgenommen werden


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