Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 194

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sollen. Und es hat nicht lange gedauert, nämlich am 10. März konnten wir endlich alle Vorbehalte aufgeben, womit die UN-Kinderrechtskonvention in allen Artikeln in Öster­reich ratifiziert werden konnte. Das ist schon ein sehr, sehr wichtiger Schritt für die Kin­derrechte in Österreich.

Auf etwas möchte ich noch hinweisen, nämlich dass wir in Österreich das gesetzliche Gewaltverbot gegen Kinder im Verfassungsrang im Gesetz haben, was nicht selbstver­ständlich ist. Es gibt die sogenannten familienfreundlichen Länder – Dänemark und Schweden –, die diese Umsetzung noch nicht im Gesetz haben. Hier sind wir doch auch einmal Vorreiter, was jedenfalls zu bemerken ist und auch eindringlich unsere Be­mühungen in dieser Hinsicht unterlegt.

Eine Erwähnung noch zum Thema Kinderrechte-Spots: Wir hatten einen Wettbewerb ausgeschrieben, aus dem ein Siegerspot das Zitat beinhaltet, das heute schon genannt wurde: Kinder haben nicht immer recht, aber Kinder haben immer Rechte. Das ist der prämierte Spot, der in unserer Facebook-Aktion über 2,5 Millionen Nutzer verfügt hat. Ich möchte schon noch einmal betonen. Wir haben für diese Aktion um die 1 000 € investiert und haben eine Reichweite von 2,5 Millionen Nutzern und Nutzerinnen in Ös­terreich, was doch deutlich, glaube ich, belegt, dass die eingesetzten Steuermittel in diesem Bereich sehr, sehr effizient verwendet werden.

Zum Schluss noch die Erwähnung unseres Kinderrechte-Monitoring-Prozesses, was auch, glaube ich, ein sehr wichtiger Schritt war, nämlich in 12 Arbeitsgruppen die Kin­derrechte eingehend zu diskutieren, mit den Beteiligten weiterzuarbeiten und über die neuesten Erkenntnisse und Schlüsse zu verfügen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.42


Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Sieber das Wort erteile, entschuldige ich mich bei der Fraktion der NEOS. Mir wurden zwei falsche Anträge hier vorgelegt. Die beiden mir vorgelegten Anträge kommen erst beim nächsten Tagesord­nungspunkt, nämlich bei 13, zum Aufruf. Ich bitte, das zu entschuldigen.

Ihre von Ihnen vorgetragenen Anträge sind ebenfalls hier heroben aufliegend, ord­nungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugend­hilfe

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschuss über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema "25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention" (III-123/520 d.B.)

Die Situation, wie sie sich momentan für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Österreich darstellt, ist inakzeptabel. Derzeit befinden sich 742 UMF in den ver­schiedenen Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums (Stand 4.2.2015), wobei oftmals nicht die notwendigen Bedingungen für Minderjährige geboten werden. Die Bundeseinrichtungen sind nur als vorübergehende Unterkünfte geplant, bevor die Über­nahme in die Grundversorgung durch die Bundesländer erfolgt.

In den letzten Monaten ist die Anzahl der UMF stark angestiegen und die Bundes-länder haben es nicht geschafft, genügend neue Plätze für UMF in der Grundversor­gung bereitzustellen. Diese Kinder und Jugendlichen verbleiben deshalb monatelang in Bundesbetreuungsstellen, was zu einer Minderung ihrer Startchancen und zu doku-


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