Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 195

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mentierten psychischen Problemen führt. Derzeit ist ein/e Betreuer_in in der Bundes­betreuung für mehr als 100 Jugendliche verantwortlich. In der im Anschluss auf die Bundesbetreuung folgenden Grundversorgung ist für UMF ein Betreuungsverhältnis zwischen 1:10 und 1:20 vorgesehen.

Auch Volksanwalt Günter Kräuter kritisiert diese Umstände und weist darauf hin, dass UMF nicht anders behandelt werden dürfen als österreichische Kinder und Jugendli­che. Zudem fordert er, dass der Staat über die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge über die UMF nach deren Eintreffen in Österreich übernehmen solle.

Organisationen, die im Rahmen der Grundversorgung der Länder schutzsuchende Kin­der und Jugendliche unterbringen, bewerkstelligen diese Leistung zu einem Tagessatz, der der Hälfte des Tagessatzes der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Für UMF er­halten Betreuungsorganisationen einen Tagessatz von 39-77 Euro/Tag (abhängig vom Betreuungsbedarf). Der Tagessatz der Kinder- und Jugendhilfe beträgt 120-140 Euro/Tag.

Laut den verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechten hat ein Kind Anspruch auf den "Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmög­liche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen" (Art. 1, Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern). Jedes Kind, das aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, hat außerdem Anspruch auf "besonderen Schutz und Beistand des Staates" (Art. 2 Abs. 2).

Laut der EU-Verfahrensrichtlinie (2013/32/EU) müssen UMF in für "Minderjährige ge­eigneten Unterkünften" untergebracht werden (Art. 24 Abs. 2). Die EU-Aufnahmericht­linie (2013/33/EU) sieht eine "adäquate Ausbildung" des Betreuungspersonals im Hin­blick auf die Bedürfnisse der Minderjährigen vor (Art. 24 Abs. 4).

Abgesehen von der Diskrepanz zu den eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ist es fraglich, ob Österreich den europäischen Anforderungen derzeit nachkommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert dafür Vorsorge zu treffen, dass unbegleitete min-derjährige Flüchtlinge ab Einbringung eines Asylantrags der Betreuung durch die Kin­der- und Jugendhilfe unterstellt und österreichischen Minderjährigen rechtlich gleichge­stellt werden, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschuss über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema "25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention" (III-123/520 d.B.)

Am 19. Dezember 2011 beschloss die UN-Generalversammlung mit dem 3. Fakulta-tivprotokoll endlich auch die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten. Im Zuge des vorgesehenen Individualbeschwerdeverfahrens kann sich der Einzelne oder eine Gruppe von Betroffenen nach Erschöpfung des innerstaat-


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