Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 196

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lichen Instanzenzuges an den unabhängigen UN-Kinderrechtsausschuss wenden und die Rechtsverletzung durch einen Staat vorbringen. Im Falle von schweren, systema­tischen Kinderrechtsverletzungen ist ein Untersuchungsverfahren vorgesehen.

Um Kinder als Rechtsträger gegenüber dem Staat zu stärken ist es daher essentiell, auch das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen."

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


18.42.48

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ho­hes Haus! Das Übereinkommen über die Rechte der Kinder, also die UN-Kinderrechts­konvention trat am 2. September 1990 in Kraft. Dadurch erhielten alle Kinder auf der Welt verbriefte Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kin­dern über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder auch religiösen Unterschiede hin­weg. Ursprünglich hatte Österreich Vorbehalte gegen einzelne Teile der Kinderrechts­konvention, welche die Meinungsfreiheit der Kinder sowie die Informations-, Versamm­lungs- und Vereinigungsfreiheit betrafen. Diese Vorbehalte wurden im vergangenen Jahr zurückgenommen. Die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte wurde im Ministerrat am 10. März dieses Jahres beschlossen.

Somit werden die Gebote nun in vollem Umfang in unser Recht übernommen. An­lässlich des 25-Jahr-Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention wurde im Rahmen ei­ner parlamentarischen Enquete im Nationalratssitzungssaal mit Kindern und Jugendl­ichen sowie mit Expertinnen und Experten über die Rechte von Kindern diskutiert.

In vier Abschnitten wurden die Themen „Lebens- und Gestaltungsräume“, „Kinder, Ju­gendliche und ihr familiäres Umfeld“, „Schule und Partizipation“, „Kinder- und Jugend­gesundheit“ und „Recht auf ein gewaltfreies Leben“ diskutiert. Die Diskussion war, wie mir unser Jugendsprecher El Habbassi versichert hat – der leider momentan ebenfalls bei der erwähnten Ö 1-Diskussion weilen und sich für diese Diskussion entschuldigen muss (Abg. Neubauer: Der Arme!) –, eine sehr hochstehende. Die Expertenbeiträge waren interessant, aber vor allem die Beiträge der Kinder und Jugendlichen waren ex­trem hochwertig und interessant.

Die UN-Kinderrechtskonvention, meine Damen und Herren, ist eine unverzichtbare Grund­lage für die Verbesserung der Situation der Kinder, aber natürlich ist noch viel zu tun. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass das Gewaltverbot tatsächlich durch­gesetzt wird. In Österreich hat das Gewaltverbot bereits eine positive Entwicklung ein­geleitet, aber man darf nicht außer Acht lassen, dass in Ländern, wo es kein solches gesetzliches Verbot gibt, die Gewalt an Kindern bei 72 Prozent liegt. Das heißt, 72 Pro­zent aller Kinder erleben dort körperliche oder seelische Gewalt, und das muss uns betroffen machen.

 


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