Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 200

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.56.47

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir diese beiden Anträge jetzt überhaupt hier im Parlament, in der Nationalratssitzung haben, ist schon eine große Überraschung. Für all diejenigen, die sozusagen nicht re­gelmäßig mit dem parlamentarischen Geschehen vertraut sind: Es ist ja nicht so, dass alle Anträge, die wir Oppositionsparteien einbringen, auch den Weg in die National­ratssitzung finden. Oft bleiben sie einfach in den Ausschüssen hängen. So sind diese beiden Anträge, aber auch viele andere Anträge schon x-mal von diversen Fraktionen gestellt worden. Wir zum Beispiel haben diesen Valorisierungsantrag auch schon mal gestellt, Sie auch, Kollegin Kitzmüller. (Beifall bei den Grünen.) Und viele andere An­träge haben wir gestellt, zum Bildungsrahmengesetz etwa Frau Kollegin Meinl-Reisin­ger, ich, meine Vorgängerin sogar schon und, wie ich glaube, sogar schon deren Vor­gängerin.

Diese Anträge sind aber nie hier in die Nationalratssitzung gekommen, weil ÖVP und SPÖ gerne Folgendes machen: diesen Anträgen im Ausschuss nicht zuzustimmen oder sie abzulehnen – das wäre eine Voraussetzung, damit sie hierherkommen –, son­dern sie einfach zu vertagen. Das können sie auf ewig. Da gibt es keine Frist. Da gibt es keine Grenze. Man kann Anträge, so wie ich vorher schon gesagt habe, von meiner Vorgängerin, von meiner Vorvorgängerin, über zehn Jahre vertagen. Man muss sie eben dann, wenn es eine neue Legislaturperiode gibt, wieder einbringen, aber dann werden sie eben wieder vertagt.

Vor diesem Hintergrund ist es eine große Überraschung, aber auch Freude, dass wir einmal zu einer Diskussion kommen und dass Sie sich einmal durchringen konnten, hier Position zu beziehen, auch wenn das vielleicht schwierig war. Ich glaube, es ist ganz wichtig für die politische und für die demokratische Diskussion, dass man Position bezieht, damit die Leute auch wissen, was die Argumente sind, denn die Diskussionen im Ausschuss finden hinter verschlossenen Türen statt. – Leider! Auch da fordern wir eigentlich, dass Ausschüsse öffentlich stattfinden sollten. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Jetzt zu den Anträgen konkret. Bezüglich des Wegfalls der Zuverdienstgrenze: Diesen Antrag haben wir im Ausschuss abgelehnt, werden wir auch heute ablehnen, denn wir sehen hier ein Problem. Der Antrag klingt zwar gut, aber es gibt dabei ein Problem. Eines unserer Ziele in der Familienpolitik ist sozusagen die gleichmäßige Aufteilung zwischen beiden Elternteilen, also zwischen Müttern und Vätern oder allen erwachse­nen Beteiligten. Wenn man hier die Zuverdienstgrenze abschaffen würde, dann könnte es, so warnen alle ExpertInnen – Arbeiterkammer, auch ÖIF und viele andere Exper­tInnen –, zu folgendem Problem kommen: dass Väter zwar offiziell in Karenz sind oder Kindergeld beziehen, aber, da sie zuverdienen können, eigentlich wieder voll arbeiten, da sie das vielleicht auch fürs Familieneinkommen brauchen. Das führt dann unter Umständen dazu – und da muss gar kein böser Wille dahinter sein –, dass wieder die volle Last bei den Müttern bleibt. Das wollen wir nicht und das wollen glücklicherweise auch andere politische Kräfte in diesem Haus nicht. Deswegen lehnen wir den Wegfall der Zuverdienstgrenze ab.

Aber worüber man auch rund um das Kinderbetreuungsgeld-Konto diskutieren sollte, ist, ob man nicht auch eine Arbeitszeitgrenze einführt. Hier könnte ja ein flexibles Mo­dell, bei dem man dann sagt, man darf maximal so und so viel arbeiten, 30 Stunden beispielsweise, durchaus auch eine Variante sein.

Dem Antrag bezüglich der Valorisierung der Familienleistungen – das haben ja auch wir schon beantragt – hätten wir zugestimmt. Aber natürlich stellt sich im Zusammen­hang mit diesem Antrag die Frage, wie den Unterstützung von Familien überhaupt aus­sehen soll. Lassen sie mich nur ganz kurz auf die Steuerreform Bezug nehmen. Heute


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite