Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 225

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20.12.55

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Eine Ultrafiltrationsanlage zur Wasseraufberei­tung und zur Sicherstellung der Wasserversorgung für 40 000 Menschen; Wastewater, ein Projekt, bei dem in der Kläranlage einer Kommune gleichzeitig die Energie gewon­nen wird, um Gebäude anschließend an die Kläranlage zu heizen und zu kühlen.

Warum führe ich diese beiden Punkte hier an? – Ohne die Förderungen, die uns das Umweltförderungsgesetz zur Verfügung stellt, hätte meine Heimatgemeinde, die Stadt Weiz, diese Projekte nicht umsetzen können. Daher sind diese Förderungen, die im Umweltförderungsgesetz vorgesehen sind und jetzt wiederum um 200 Millionen € für die nächsten zwei Jahre erweitert werden, unerlässlich dafür, dass die Kommunen als maßgebliche Investoren Investitionen auslösen können, die die Lebensqualität der Bür­gerinnen und Bürger in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld wesentlich positiv beeinflus­sen.

Was bleibt also zusammenfassend zu diesem Antrag noch auszuführen? – Meine Vor­rednerinnen und Vorredner haben bereits sehr umfassend dargestellt, dass sie alle diesem Antrag aufgrund der Dringlichkeit, der Wichtigkeit und der Investitionen, die damit ausgelöst werden, ihre Zustimmung erteilen werden.

Die Umsetzung der gesetzten Maßnahmen hat dazu geführt, dass 100 Prozent der ös­terreichischen Bevölkerung mit Nutz- und Trinkwasser – das auch genießbar ist –ver­sorgt werden, mehr als 90 Prozent an eine zentrale öffentliche Wasserversorgung an­geschlossen sind, mehr als 92 Prozent an ein öffentliches Kanalnetz sowie an eine kommunale Abwasserreinigungsanlage.

Die Gewässergüte in Österreich hat sich durch den Ausbau der Abwasserentsorgung erheblich verbessert. Dieser Weg wird durch die vorliegende Initiative in den nächsten beiden Jahren prolongiert, und das ist sowohl im Sinne der Bürgerinnen und Bürger als auch im Sinne der Umwelt gut so. Ich ersuche um, wie angekündigt, breite Zustim­mung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


20.15.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Keine Frage, diese Initiative ist positiv zu be­werten.

Interessant nur, Frau Ministerin, Sie haben dem Herrn Bundesminister Rupprechter ge­dankt. Zumindest in diesem Punkt möchte ich Sie korrigieren. Der Antrag ist ein Ini­tiativantrag; er ist von den Kollegen Höfinger und Plessl eingereicht worden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Insofern ist das ein guter Akt des Parlamentarismus.

Ich möchte vielleicht auch auf Folgendes hinweisen: Ich weiß nicht, ob die Kollegen selbständig aktiv geworden sind oder auf Zuruf des Ministers, denn wenn er das selbst in einer Regierungsvorlage hätte vorlegen müssen, hätte es auch einer Begutachtung bedurft, und damit hätte man auch grundsätzlich vielleicht gerade die Weiterentwick­lung diskutieren können.

Es ist besonders wichtig und positiv, dass die Wasserversorgung und Abwasserentsor­gung in Österreich primär in kommunaler Hand ist, nur ein kleiner Teil erfolgt genos­senschaftlich. Das ist international bemerkenswert (Präsident Hofer gibt das Glocken­zeichen), eine Erfolgsgeschichte und sollte unbedingt auch weiter geschützt werden, wenn zum Beispiel internationale Verhandlungen drohen, wie bei TTIP.

 


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