Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 224

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dentliche Trinkwasserversorgung, aber auch Abwasserversorgung qualitätsvoll und mit Verantwortung zu behandeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Gleichzeitig droht über Ceta und TTIP eine Liberalisierung auch bei dem Thema Siedlungswasserwirtschaft. Dies beweist eine aktuelle Studie aus Deutschland, näm­lich eine Studie über die Auswirkungen von Ceta und TTIP auf die Städte in Deutsch­land. In Gefahr sind auch die Mieten, das Trinkwasser, wie erwähnt, Mindestlohn, Uni­versitäten, Theater, Volkshochschulen – bis hin zu Kollektivverträgen wird hier mittel- und längerfristig nichts unverändert bleiben.

Wir alle sind also aufgerufen, uns grundlegende Lebensstandards und Lebensbedin­gungen, die wir als selbstverständlich erachten, für die Zukunft nicht über die Hintertür negativ verändern zu lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


20.10.32

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Die Förde­rung der Siedlungswasserwirtschaft ist ein unterschätzter, aber sehr wichtiger Beitrag zur Sicherung unserer exzellenten Wasserqualität in Österreich. Und bei der Siedlungs­wasserwirtschaft geht es um die finanzielle Unterstützung für die Wasserver- und ent­sorgung im kommunalen Bereich.

Folgende Zahlen verdeutlichen die Wichtigkeit dieser Maßnahmen: 800 Millionen Men­schen haben weltweit keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser; und durch schmutzi­ges Trinkwasser, schwache Hygiene und fehlende Abwasserbeseitigung sterben täg­lich fast 2 000 Kinder unter 5 Jahren.

Äußerst besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass immer noch 2,5 Milliarden Men­schen weltweit keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen wie Toiletten haben. Daraus erkennen wir, meine Damen und Herren, dass die ausgezeichnete Situation, die wir in Österreich genießen, keine Selbstverständlichkeit ist und weiterhin unterstützt und ge­fördert werden muss.

Die Anstrengungen in der Vergangenheit haben bereits zu einer deutlichen Verbesse­rung der Gewässergüte unserer Seen und Flüsse geführt. Trotzdem sind auch weiter­hin geeignete Maßnahmen unerlässlich, um die kommunalen Abwässer und Industrie­abwässer geordnet zu entsorgen und die Bevölkerung ausreichend mit hygienisch ein­wandfreiem Trinkwasser zu versorgen.

Deshalb hat es zeitlich parallel zur Fortschreibung des Finanzausgleichs um zwei Jah­re einen Beschluss zur Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung von notwendi­gen Investitionsvorhaben zur Neuerrichtung und Funktionserhaltung in der Wasserver­sorgung und Abwasserentsorgung gegeben. Dazu wird ein Zusage-Rahmen für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft in der Höhe von jeweils 100 Millionen € in den Jahren 2015 sowie 2016 festgelegt.

Der Bundesminister für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist durch dieses Gesetz ermächtigt, für die Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft Förderungen zuzusagen, die sich in dem erwähnten finanziellen Rahmen abspielen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, die Förderbeträge in der Siedlungswasserwirt­schaft sind nötig und auch zielführend, um weiterhin ein sauberes Wasser bei uns in Österreich zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feich­tinger. – Bitte.

 


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