Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 223

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treiben und zu fördern, weil gerade dieser die Gemeinden vor eine große finanzielle He­rausforderung stellt.

Mit der nun zu beschließenden Änderung des Umweltförderungsgesetzes wird der wich­tige Ausbau der Wasserversorgung und auch der Erhalt der bereits bestehenden Ka­nalisationen weiter gewährleistet. Das ist wichtig, denn diese Anlagen sollen nicht erst dann repariert werden, wenn sie ihrerseits wieder gesundheits- und grundwasserge­fährdend sind und durch undichte Leitungen das Grundwasser gefährdet wird, denn sauberes Wasser ist eine Grundlage für ein gesundes Leben.

In diesem Bereich ist in den letzten Jahrzehnten sehr viel passiert. Die Wasserqualität war vor der Sammlung und Reinigung unserer Abwässer bei Weitem nicht so gut wie jetzt. Die bereits genannten Zahlen sind erstaunlich und bestätigen die gute Arbeit, die Gemeinden, Land und Bund seit den späten 1950er Jahren in diesem Bereich geleistet haben.

Unsere gute Wasserqualität ist zum einen wichtig für unsere Gesundheit, andererseits aber auch Grundlage für den Tourismus in Gegenden wie zum Beispiel Salzkammer­gut und Kärnten.

Sauberes Wasser in Maßen ist eine unserer Lebensgrundlagen. Wasser in Massen be­deutet aber Zerstörung. Auch da dürfen wir aber nicht wegschauen, sondern müssen vor allem auch den Hochwasserschutz weiter vorantreiben. Dabei brauchen gerade auch die Gemeinden in diesem Bereich unsere volle Unterstützung, und zwar nicht nur bei der Finanzierung, sondern auch auf rechtlicher Seite, denn für eine wasserrechtli­che Bewilligung eines Hochwasserschutzes braucht es die Zustimmung der Grundei­gentümer, auf deren Grundstücken Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen werden.

Das kann aber problematisch werden, nämlich vor allem dann, wenn Förderrichtlinien und örtliche Gegebenheiten schlichtweg keine andere Dammführung zulassen, die be­troffenen Grundeigentümer aber trotz eines entsprechenden Kaufangebotes, einer ent­sprechenden Entschädigung oder eines Angebotes von Tauschgründen ein notwen­diges Projekt und ein wirklich Not wendendes Projekt verzögern oder sogar verhin­dern können.

Ich denke, dass wir auch in diesem Bereich zum Schutze der Bevölkerung und zur Unterstützung der Kommunen weitere Schritte werden setzen müssen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


20.08.00

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wie wir gehört haben, ist die vorliegende Novelle des Umweltförderungsgesetzes eine sehr wichtige Unterstützung für die Siedlungswas­serwirtschaft der Gemeinden in Österreich.

Gefördert wird nach Förderrichtlinien, und wenn zum Beispiel eine Gemeinde eine Trinkwasserversorgung einrichten oder erweitern will, ist es unbedingt notwendig, ein Trinkwasserversorgungskonzept zu erstellen. Dazu notwendig sind der geologische Überblick über die Gemeinde, die Einbindung in die örtliche Raumplanung, wasserwirt­schaftliche Bestandserhebung, Ermittlung der durchschnittlichen Kosten einer Einzel­wasserversorgung, zukünftiger Anschlussgrad, bis hin zur planlichen Darstellung des Trinkwasserversorgungskonzeptes – und deren Kosten natürlich.

Was ich mit dieser Aufzählung darstellen will: Es wird hier in Österreich ökonomisch und ökologisch das Beste getan, um ein Quasi-Grundrecht in Österreich auf eine or-


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