Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 32

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bewusst darum bemüht, Betroffene in ihrer speziellen Situation so zu unterstützen, dass die jeweils bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Ich freue mich wirklich sehr, dass wir diesbezüglich einen außerordentlich mensch­lichen und sachlichen Zugang gefunden haben und eigentlich mit einigen wenigen Ausnahmen alle am Ende unserer Veranstaltungen die gleiche Meinung vertreten haben, wie man eben bestmögliche Unterstützung geben kann.

Selbstbestimmung ist in diesem Zusammenhang ein ganz wesentlicher Punkt, und daher haben wir auch beschlossen, dass die Möglichkeit verbessert wird, wie man selbst in Form einer Patientenverfügung über sein eigenes Schicksal bestimmen kann, wie man nämlich behandelt wird, wenn man in Situationen kommt, die auch letal werden können. Es ist ganz wichtig, dass man auch Möglichkeiten schafft, wie Ärzte mit dieser Selbstbestimmung umgehen. In Zukunft soll es auch eine breitere Infor­mation und Kenntnis über derartige Verfügungen geben.

Wir wollen sicherstellen, dass die größtmögliche Anzahl von Menschen selbst darüber verfügt, was geschieht, wenn sie in ärztliche Behandlung kommen. Die Menschen sollen selbst bestimmen, was etwa geschieht, wenn sie bewusstlos werden, bezie­hungsweise unter welchen Bedingungen sie nicht mehr behandelt werden möchten. Es muss auch das Recht bestehen, selbst zu entscheiden, dass man gewisse Zustände, in denen man mehr oder weniger nur mehr an Maschinen hängt, nicht haben will. Das muss so weit auch durchsetzbar werden, dass Ärzte nicht aus Unsicherheit letztlich doch die Maschinen laufen lassen, sondern dass in solch schwierigen Situationen die selbstgewählte Form der Würde möglich ist.

Wir haben auch sehr viel durch philosophische Abhandlungen gelernt. Der Vertreter der Diakonie, Herr Michael Chalupka, hat darüber gesprochen, dass es ein Recht, aber keine Pflicht auf Leben gibt und dass jeder Mensch letztlich für sich selbst entscheiden muss, wann er aus seinem Leben scheidet. In diesem Zusammenhang gab es natür­lich auch eine Diskussion über die Situation, wenn jemand aus Gründen der Ver­zweiflung, weil er Schmerzen hat, die medizinisch nicht behandelt werden können, aus dem Leben scheiden will. Wir alle kennen das wahrscheinlich auch aus unserem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis. Die Frage ist: Soll es dabei Unterstützung geben?

Diese Frage haben wir letztlich nicht geklärt, wir werden sie aber sicherlich weiter diskutieren, und zwar in der Weise, dass es nicht eine parteipolitische Diskussion ist, sondern dass wir uns diesbezüglich unserer Rolle und Verantwortung gegenüber der Bevölkerung bewusst sind, um in diesem Sinn wirklich das Bestmögliche zu tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


10.09.42

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Meine Damen Bundesministerinnen auf der Regierungsbank! Wie mein Vorredner bereits gesagt hat, war diese Enquete-Kommission geprägt von einer Zusammenarbeit, wie ich sie mir in diesem Hohen Haus öfter wünschen würde. Das hat natürlich seinen Niederschlag auch in einer Sechs-Parteien-Einigung im Hinblick darauf gefunden, dass wir 50 Forderungen an die Bundesregierung, aber auch an die Länder aufgestellt haben.

Umso bedauerlicher finde ich es – das muss ich ehrlicherweise sagen –, dass bereits am nächsten Tag, nämlich am Tag nach der gemeinsamen Beschlussfassung und


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