Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 39

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werden, dass insbesondere wirtschaftliche Faktoren kein Grund mehr für eine Abtrei­bung sind.

Neben standardisierten Beratungszentren in allen Bundesländern müssen ab dem Zeit­punkt der Geburt Hilfen wie etwa subventionierte „Leih-Omas“, Babysitter-Zuschüsse und besondere Unterstützung von arbeitslosen Jungvätern und Jungmüttern durch das AMS, etwa mit Sonderaktionen für Unternehmer, die Jungväter bzw. Jungmütter be­schäftigen, realisiert werden.

In Österreich hat sich leider eine gesellschaftliche Haltung entwickelt, die Kinder eher als ein Hindernis denn als eine Bereicherung ansieht. Gerade in einer überdurch­schnittlich alten Gesellschaft, mit zu geringer Geburtenrate, zu wenig Kindern und zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten und nicht zuletzt angesichts der gerade begon­nenen Sterbehilfe-Diskussion, dürfen zentrale gesellschaftspolitischen Fragen wie die Eindämmung der Schwangerschaftsabbrüche nicht ausgeklammert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zu über­mitteln, der sicherstellt, dass alle in Österreich von gesetzlich autorisierten Stellen vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche unter Wahrung der Anonymität persön­licher Daten gemeldet und von der Statistik Austria datentechnisch erfasst werden, sowie dass – unter Einbeziehung der Länder – die Errichtung einer bundesweit flächendeckenden anonymen Beratung für ungewollt Schwangere ermöglicht wird.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


10.27.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regie­rungsmitglieder! Ich versuche jetzt, den Bogen wieder zu dieser sensiblen Debatte, die wir im Rahmen der Enquete-Kommission über weite Strecken gemeinsam und konstruktiv geführt haben, zu spannen.

Wenn nun dieser Bericht behandelt wird, gibt es einige Dinge, die ich positiv hervor­heben möchte: Das, was hier zum Thema Hospiz- und Palliativversorgung festge­schrieben wird, ist konkreter, als ich das ursprünglich für möglich gehalten habe – ich glaube, da sind wir sehr weit. Es soll ein Board beim Sozialministerium und Gesund­heitsministerium geschaffen werden, es soll einen jährlichen Fortschrittsbericht geben. Es steht auch bevor, dass wir zum Themenkreis Patientenverfügung und Vorsorge­vollmacht Neuerungen beschließen werden. Das alles ist richtig und wichtig. Die Umsetzung dieser sehr guten Vorsätze werden wir als Oppositionspartei mit stren­gem Auge verfolgen und auch hinsichtlich der Fortschritte immer wieder nachfragen.

Es gibt aber auch Bereiche, die nicht so gut geklappt haben und auf die ich das Augenmerk ebenfalls lenken möchte. Der erste Punkt – Kollegin Dr. Mückstein hat es bereits angesprochen – ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Wir haben im Zuge der Enquete-Kommission sehr viel dazu gehört, von der Regierungs­bank, von den Experten, die hier waren, wie wichtig gemeinsame Bestrebungen sind. Am Ende der Enquete-Kommission haben wir das Gruppenfoto in der Säulenhalle ge-


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