Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 49

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.03.35

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich glaube, sagen zu können, dass für uns Mitglieder der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ von Anbeginn an klar war, dass wir bessere Rahmenbedingungen für jene Menschen schaffen müssen, die in eine Lebensphase eintreten, in der Hilfe und Unterstützung besonders notwendig sind – und das ist die Zeit, in der sich das Leben dem Ende nähert.

Uns allen war klar, dass niemand in Österreich jemals in die Situation kommen sollte, dass er Angst vor Schmerzen haben oder in den letzten Stunden gar alleine sein muss. Daher brauchen wir, wie unseren Empfehlungen an den Nationalrat zu entnehmen ist, einen Stufenplan zur flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung mit dem klaren Ziel, diesen flächendeckenden Ausbau bis 2020 umzusetzen. Das ist sicher­lich – und das sage ich ganz offen – ein sehr ehrgeiziges Unterfangen, da zurzeit immerhin noch 129 Palliativ-Betten und 192 stationäre Hospizbetten sowie sechs Tageshospize fehlen.

Vor allem im Kinder- und Jugendbereich gibt es in einigen Bundesländern noch enor­men Nachholbedarf, weshalb ich als Gesundheitssprecher der SPÖ gerade auf diesen Bereich auch ein besonderes Augenmerk legen werde. Dies deshalb, weil ster­benskranke Kinder und Jugendliche ganz andere Bedürfnisse als Erwachsene haben und darüber hinaus die ganze Familie massiv betroffen ist.

Das heißt, jedes Kind muss unabhängig von der Geldbörse der Eltern, aber auch unabhängig vom Wohnort jene Unterstützung bekommen, die es in einer so schwie­rigen Situation braucht. Die Kinder und ihre Familien benötigen eine gesicherte Verfüg­barkeit sowohl stationärer als auch mobiler Betreuung sowie ein flächen­deckendes Netz einer Palliativversorgung auf höchstem Niveau.

Um aber gewährleisten zu können, dass diesen immerhin 1 000 sterbenskranken Kindern in Österreich ein professionelles Schmerz- und Symptommanagement zur Verfügung steht, brauchen wir darüber hinaus die Garantie der bestmöglichen Aus­bildung aller Personen im medizinischen und pflegenden Bereich und nicht nur in den Palliativstationen. Wir brauchen auch für die Angehörigen eine psychologische Be­treuung, denn ich kann mir vorstellen, dass es für die Eltern dieser Kinder nicht einfach ist, mit solch schwierigen Situationen zurande zu kommen. Das ist Grund genug, dass es in dieser so heiklen Frage nicht an den finanziellen Mitteln scheitern darf. Bund, Länder, aber auch die Sozialversicherungsträger sind daher aufgerufen, an einer raschen Lösung zu arbeiten.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, Sie haben in Ihrer Rede den Respekt gelobt und die gegenseitige Wertschätzung, die wir bei all diesen Themen, die wir behandelt haben, an den Tag gelegt haben. Eines gefällt mir dabei aber nicht wirklich: Meiner Meinung nach glauben Sie selbst nicht an das, was Sie sagen, wenn Sie dann gleich wieder die Keule auspacken und sagen, das Gesundheitsministerium würde sich schon im Vorfeld verabschieden, ebenso das Sozialministerium. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habe ich nicht gesagt!) Sie wissen ganz genau, dass die Finanzierung solcher Vorhaben unter anderem auch mit den Ländern zu vereinbaren ist. Ich kann das nicht auf ein oder zwei Ressorts abschieben. Es wird Aufgabe des Bundes sein, bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass bei der flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung die Länder auch entsprechend in die Pflicht genommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.07

 


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