Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 85

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wählen will. Falls mir jetzt StudentInnen zugehört haben, die das noch nicht gemacht haben: Bis 31. März, bis Dienstag, haben sie noch Zeit dazu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


13.10.49

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Zum Anfang gleich ein paar Anmerkungen: Herr Kollege Töchterle, Sie haben recht, es ist etwas sehr Positives, dass wir hier im Ausschuss auch gemeinsam arbeiten können. Das ist vollkommen richtig. Zwei der drei Anträge, die jetzt vorliegen, sind ja ursprünglich von der FPÖ gekommen, was man, glaube ich, auch dazusagen muss.

Sie wissen, es liegt ein Antrag von mir im Ausschuss, der vertagt wurde. Darin geht es um die Einsichtnahme von Studierenden in Prüfungsunterlagen bei Aufnahmetests. Man hat mir damals erklärt, darüber muss man mit den Universitäten noch reden. Die Einsichtnahme gibt es bei normalen Prüfungen; ich halte es für richtig und für ein ganz wichtiges Zeichen an die Studierenden, dass sie auch die Möglichkeit zur Einsicht­nahme bei Aufnahmetests bekommen. Auch das könnten wir eigentlich ziemlich bald machen, und ich verstehe nicht, wieso wir es noch nicht gemacht haben. Die nächsten Aufnahmetests kommen wieder im Sommer. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch hier etwas tun und wieder zeigen, dass man hier gemeinsam etwas erarbeiten kann.

Eine zweite kurze Anmerkung: Herr Kollege Ertlschweiger, in Linz ist es eine medi­zinische Fakultät und keine medizinische Uni. Das sei nur so kurz gesagt, weil es doch auch wichtig ist, dass hier ein Unterschied besteht.

Zu den Dingen, die wir hier machen: Das eine ist – das wurde ohnehin schon ange­sprochen – die Frage aus dem Privatuniversitätengesetz, dass dort wissenschaftliche Arbeiten auch veröffentlicht werden müssen. Das ist wichtig zur Qualitätssicherung, das ist wichtig dafür, dass es eine Gleichbehandlung für alle Universitäten gibt. Das halte ich für richtig und wichtig.

Das Zweite ist das selbständige Tätigwerden der Ombudsstelle. Auch das ist sehr, sehr wichtig und richtig. Dass die Ombudsstelle hier mehr Möglichkeiten hat, tätig zu werden, ist vollkommen richtig.

Zum dritten Teil, Herr Kollege Hafenecker, nur um es noch einmal aufzuklären: Sie liegen da mit Ihrer Annahme und damit, wie Sie es ausgeführt haben, leider falsch. Der Teil, den Sie angesprochen haben und worüber Sie gesagt haben, Sie hätten gerne ein Leistungsprinzip auch noch mit dabei, ist eine Klarstellung der Gesetzeslage, dass bei österreichischen Studierenden, die ins Ausland gehen, nur diejenigen ein Stipendium bekommen, die es auch sozial brauchen. Das heißt, es geht hier in keinster Weise – wie Sie es ausgeführt haben – um ausländische Studierende, die zu uns kommen, die in den Sozialstaat einwandern wollen oder irgendetwas dergleichen. Es geht um österreichische Studierende, die ins Ausland gehen.

Vielleicht noch ein paar andere Sachen, die, glaube ich, auch wichtig sind, weil wir hier kleine Änderungen im Gesetz vornehmen, die richtig und wichtig sind – aber die großen Dinge machen wir leider nicht!

Herr Vizekanzler, ich war in den letzten Wochen auf Tour zu verschiedenen Univer­sitäten; ich war auf der Universität Innsbruck, in Graz, in Wien auf einigen Unis. Sie wissen ja, die finanziellen Möglichkeiten sind leider Gottes sehr beschränkt. Das wis­sen wir alle, das hat auch etwas mit der budgetären Situation zu tun. Es ist aber klar –


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