Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 124

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37. Hat das Innenministerium dem Opfer dieser Gewaltanwendung, das durch den Polizeieinsatz Verletzungen erlitt, Schadenersatz geleistet oder anerkannt, und falls nein wieso nicht?

38. Hat das Innenministerium an Bakary J., der im Jahr 2006 von vier Polizisten in einer Lagerhalle nachweislich gefoltert wurde, mittlerweile Schadenersatz geleistet oder anerkannt, und falls nein wieso nicht?

39. Im Zuge der Gegendemonstration zur Demonstration der „Identitären“ am 17.5.2014 kam es zu mehreren Festnahmen. Im Internet wurden Videos veröffentlicht, auf denen eindeutig zu erkennen war, wie ein Festgenommener während der Fest­nahme und auch als er bereits überwältigt am Boden lag mehrmals von zwei Polizeibeamten mit den Rückennummern U310 und U240 mit Faustschlägen gegen Gesicht und Oberkörper sowie von U310 mit einem Tritt gegen den Rumpfbereich misshandelt wurde. Was haben Sie unternommen, um diesen Vorfall aufzuklären, wurde Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Polizeibeamten erhoben, mit welchem Ergebnis, und welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte gegen diese Beamten wurden von Ihrer Seite bisher in diesem Fall gesetzt?

40. In der Sitzung des Innenausschusses am 2. April 2014 wurde zwischen Abgeord­neten und der Bundesministerin für Inneres vereinbart, die Vorkommnisse an der PI Deutschmeisterplatz zu untersuchen. Verfügen Sie über Hinweise darauf, dass es seit diesem Zeitpunkt zu weiteren derartigen Vorkommnissen in der PI Deutschmeisterplatz gekommen ist?

41. Um welche einzelnen Fälle handelt es sich dabei?

42. Was empfehlen Sie als Innenministerin einer Person, die Opfer von unangemes­sener Polizeigewalt wurde, jedoch über keine objektiven Beweismittel wie zB Video­aufnahmen verfügt, und die befürchten muss, bei Anzeige dieser Vorwürfe ihrerseits wegen Verleumdung und möglicherweise anderer erfundener Delikte (wie zB Wider­stand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung von Beamten) verfolgt zu werden?

43. Der zuständige Sektionschef im Justizministerium und die Leiterin der StA Wien haben im Silvester-Fall Fehler eingestanden. Der Fall ist inzwischen der StA Wien abgenommen worden. Weshalb war es Ihnen als Innenministerin und den verant­wortlichen Führungspersonen innerhalb der Bundespolizei im Gegensatz zum BMJ bisher nicht möglich, jenen Personen, die genau das erlebt haben und die dabei teil­weise auch noch schwer verletzt und psychisch traumatisiert wurden, ihr Bedauern auszusprechen und Fehler der Polizei einzugestehen?

44. Warum ist im Gegensatz zum BMJ und zur StA Wien niemand im BMI bereit, in diesem Fall einen Fehler einzugestehen?

45. Was muss noch geschehen, bevor es endlich zu einem Umdenken im Innenminis­terium und zu einem konsequenten Vorgehen gegen gewalttätige ExekutivbeamtInnen kommt?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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