Ich möchte festhalten, dass wir von unserer Seite alles versuchen und unternehmen werden, diese Zwangsverordnung, die hier geplant ist, zu Fall zu bringen, und zwar aufgrund unterschiedlichster Überlegungen, nämlich aufgrund der Überlegungen, die ich vorhin skizziert habe, aber durchaus auch aufgrund verfassungsrechtlicher Überlegungen, weil wir die Meinung vertreten, dass das, was wir bis dato vorliegen haben, durchaus verfassungswidrig ist.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Artikel 20 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz – ich zitiere –: „Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.“
Unserer Meinung nach ist die neugeplante Regelung eine völlig überschießende, da sie nicht nur die Tabak- und Nikotinprodukte umfasst, sondern überhaupt alles, was raucht und dampft, auch die Dampfzigarette, im Extremfall sogar den dampfenden Tee oder die angezündete Duftkerze. Das ist bis dato laut Formulierung genauso der Fall. Ich sage, das ist ein Verbotsexzess. Die Regelung greift nicht nur in die Erwerbsfreiheit und das grundrechtlich geschützte Hausrecht für Gaststättenbetreiber und Veranstalter ein, sondern verletzt auch die Vereinsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Wenn man das, was bis dato vorliegt, annimmt, dann, kann man sagen, soll das Rauchverbot in Räumen und sonstigen Einrichtungen für die Herstellung, Verbreitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen und Getränken gelten, und darunter würden dann zum Beispiel auch die Stände auf dem Donauinselfest fallen oder im Sommer die kulinarischen Aktivitäten auf dem Rathausplatz oder in den Schanigärten, wo gekocht beziehungsweise Essen verabreicht wird, wenn die Bereiche überdacht sind.
Das Rauchverbot soll, wie wir bis dato wissen, auch in Mehrzweckhallen und in jenen Räumen gelten, in denen Vereinstätigkeiten, Versammlungen oder Veranstaltungen auch ohne Gewinnerzielungsabsicht abgehalten werden. Das heißt, auch dann, wenn Räumlichkeiten von vornherein nur für einen bestimmten Personenkreis, für konkrete Mitglieder, für Vereinsmitglieder vorgesehen sind, hätten diese nicht mehr die Möglichkeit, als Mitglieder eines Vereins die Entscheidung zu treffen, ob in ihrem Vereinslokal geraucht werden darf oder nicht, sondern auch dort würde das totale Rauchverbot greifen.
Ich sage: Das kann es nicht sein! Das muss natürlich von uns zu Recht bekämpft werden – und wird es auch. Es kann nicht sein, dass man als Zigarren- und Pfeifenraucher nicht einmal mehr einen Verein zu diesem Zweck gründen darf oder nicht einmal mehr Vereinsräumlichkeiten zu diesem Zweck schaffen kann und auch ein Gastronomiebetrieb zu diesem Zweck einen Bereich nicht zur Verfügung stellen kann.
Genau in diesem Punkt werden wir weiterhin sehr entschieden gegen das geplante totale Rauchverbot eintreten! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kann nur noch einmal festhalten: Der Staat hat da nicht in den Privatbereich der Menschen hinein Politik zu machen! Was der Bürger in seiner privaten Zeit, in seiner Freizeit macht, das soll seine Entscheidung sein. Er ist, sage ich, selbstbestimmt genug, Entscheidungen zu treffen. Er weiß, dass das eine oder andere vielleicht schädlich für seine Gesundheit ist, aber die Entscheidung liegt in seiner privaten Verantwortung.
Wenn gesagt wird, dass wir die Kellner, die in Lokalen arbeiten, in denen geraucht wird, auch berücksichtigen müssen: Dann schaffen wir für diese eine Raucherzulage, wie es auch Zulagen für andere Berufsgruppen gibt, etwa die Schmutzzulage oder die Staubzulage. (Beifall bei der FPÖ.)
9.21
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