Was wollen wir in der Zukunft? – Wir wollen ein nachhaltiges strukturelles Nulldefizit, wir wollen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, und um das zu erreichen, stehen wir als Österreichische Volkspartei für Reformen.
Wo stehen wir jetzt? – Es ist durch Disziplin und eine nachhaltige Arbeitsweise gelungen, 2014 tatsächlich ein strukturelles Nulldefizit zu schaffen. Die Verschuldungsquote hat zwar nicht die Höhe von 86 Prozent erreicht, aber immerhin 84,5 Prozent, also kein Anlass dafür, dass man sich zurücklehnen könnte. Ein strikter Budgetvollzug, ein strenges Regime bei der Entnahme von Rücklagen, aber auch der Verzicht auf große, teure neue Projekte und der Stabilitätspakt mit den Gemeinden und den Bundesländern haben dazu geführt, dass ein besseres Ergebnis erreicht werden konnte. Das gilt es nun mit diesem Bundesfinanzrahmengesetz fortzusetzen, um dieses strukturelle Nulldefizit auch in den Jahren 2015 und 2016 zu schaffen.
Klar ist dabei, dass wir ausgabenseitig etwas zu tun haben. Wir haben gesamtstaatlich 164 Milliarden € an Einnahmen. Dem stehen Ausgaben von 172 Milliarden € gegenüber. – Also was haben wir? Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern eindeutig eines auf der Ausgabenseite. Und die Bundesregierung hat eine Verpflichtung, wenn sie ausgabenseitig etwas zu machen hat, nämlich dass sie nicht bei den Bürgern, sondern im eigenen Bereich spart. Und dazu brauchen wir Reformmaßnahmen. Wir brauchen Reformen im Bereich der Verwaltung, im Bereich der Förderungen, im Arbeitsmarktbereich und auch bei den Pensionen.
Gerade im Pensionsbereich zeigt sich meines Erachtens eine Entwicklung, bei der wir dringenden Handlungsbedarf haben. Es konnte festgelegt werden, dass bis 29. Februar 2016 eine Evaluierung vorliegen muss – ohnehin ein langer Zeitraum –, um, wenn es notwendig ist, zu einer Anhebung des Pensionsantrittsalters zu kommen.
Es geht nicht darum – sage ich den Senioren, die hier sind –, in bestehende Pensionen einzugreifen. Das sicher nicht. Worum es geht, ist die Sicherung von Pensionen für die Jüngeren. Auch das ist unsere Pflicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Nach wie vor bestehen Sonderregelungen, auf die wir leider zu wenig reagieren, wenn uns der Rechnungshof Fakten vorlegt, wie zum Beispiel im vorliegenden Rechnungshofbericht vom 11. März 2015 zu den ÖBB-Pensionen. Der bestätigt, was ich immer gesagt habe und worüber auch noch so gut inszenierte Pressekonferenzen von Generaldirektor Kern nicht hinwegtäuschen können. Schönwetterpressekonferenzen helfen nichts, wenn wir ein Problem haben.
Der Rechnungshof sagt:
„Das faktische durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Bundesbahnbeamten belief sich im Zeitraum 2002 bis 2013 auf nur 52,49 Jahre. Obwohl die Pensionsreformen für die Bundesbahnbeamten gleichzeitig mit jenen der Bundesbeamten erfolgten und einen Anstieg des erforderlichen Pensionsantrittsalters und der erforderlichen Gesamtdienstzeit mit sich brachten, blieb das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Bundesbahnbeamten in diesem Zeitraum weitgehend gleich niedrig. Auch wurde die Differenz zwischen gesetzlichem und faktischem Pensionsantrittsalter der Bundesbahnbeamten immer größer.“
Das ist ein Zustand, bei dem wir alle sagen müssten, wir müssen handeln. (Beifall bei der ÖVP.) Den Steuerzahler kosten die Pensionen 2,1 Milliarden € – 2 100 Millionen €! – im heurigen Jahr – mit steigender Tendenz! Im Jahr 2005, also vor zehn Jahren, lag der Betrag bei 1,7 Milliarden € – 1 700 Millionen €! Diese Steigerung entspricht dem Gesamtbudget des Außenministeriums, das Österreichs Interessen weltweit zu
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