Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 99

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den, und die Richtung, in die es korrigiert wird, ist eine eindeutige. Die Richtung wird von der Reformverweigerung dieser Regierung bestimmt.

Man muss gerade bei den großen Brocken Arbeitsmarkt und Pensionen die Ausgaben­limits hinaufschrauben, und in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Familie, muss man die Ausgaben hinunterdrücken. Das ist nicht gerade ein Zeichen von erfolgreicher Politik.

Kollegin Tamandl hat gesagt: Wir brauchen Reformen. Ich sage an dieser Stelle nicht zum ersten Mal: Nach 28 Jahren Regierungsbeteiligung der ÖVP ist der Ruf nach Reformen unglaubwürdig.

Sie sagt außerdem – sie ist jetzt leider nicht im Saal –, dass der Herr Finanzminister mit den Ländern einheitliche Rechnungslegungsregeln ausverhandelt. Wir beide haben das an dieser Stelle auch schon ausdiskutiert: Dazu braucht es die Zustimmung der Länder nicht, diese einheitlichen Regeln kann der Finanzminister mittels Verordnung erlassen, er braucht dazu die Unterschrift des Rechnungshofpräsidenten.

Wenn Sie darauf warten, dass Häupl und Pröll sagen: Schau mir in die Bücher, gib mir einheitliche Rechnungslegungsregeln, die dann für alle nachvollziehbar sind!, bin ich überzeugt, dass Sie lange warten können. Die neun Landesfürsten werden sich nicht freiwillig bieten lassen, dass man ihnen in die Bücher schaut. Deswegen nützt es da nichts, zu verhandeln, diese Verordnung müssen Sie einfach einmal erlassen.

Zum Thema Pensionen: Im Jahre 2016 kommt ja eine außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage. Das heißt, es werden zusätzliche Einnahmen in die Pen­sions­versicherung fließen, nämlich mehr als 100 Millionen € extra, und trotzdem müssen Sie bei Ihrer Ausgabenplanung nach oben korrigieren, nämlich um weitere 250 Millionen nur für das Jahr 2016.

Sie kommen bei den Zuschüssen für das ASVG-Pensionssystem auf eine Entwicklung von 18 Prozent in drei Jahren. Dieser Brocken hat die größte Dynamik im ganzen Budget. Wenn Sie keine wirksamen Reformen setzen, wird das in diesem Tempo weiter­gehen. Wir alle wissen, was zu tun ist: ein früheres Angleichen des Frauenpen­sionsantrittsalters, eine Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung und eine weitere Einschränkung von Frühpensionsmöglichkeiten.

Das hat ja die EU-Kommission in ihren länderspezifischen Empfehlungen der Republik Österreich gerade im Februar wieder ausgerichtet. Dort schreibt sie, „dass die bisher verabschiedeten Rentenreformen sich nicht in erheblichen Einsparungen niederschla­gen werden.  Wenngleich es noch zu früh ist, um die tatsächlichen budgetären Aus­wirkungen dieser Reformen zu bewerten, ist unklar, welche Einsparungen auf ihrer Grundlage erzielt werden können, insbesondere im Vergleich zu Ex-ante-Schätzungen der Regierung.“

Das, was die Regierung nach Brüssel meldet, und das, was dann im Budgetvollzug tatsächlich passiert, klafft nämlich weit auseinander. So wurde für das Jahr 2015 ein Einsparungsvolumen im Pensionsbereich von 420 Millionen € nach Brüssel gemeldet, aber es werden zum Schluss nur ungefähr 60 Millionen sein. Da werden also Zahlen systematisch geschönt.

Die EU-Kommission schreibt dann:

„Die Gründe für diese offenbar erfolgte Revision der Schätzungen sind unklar, vor allem deshalb, weil sie nicht mit den guten Fortschritten bei der Anhebung des tat­sächlichen Pensionsalters im Einklang zu stehen scheint; dies wirft Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Ex-ante-Schätzung des Einsparpotenzials dieser Reformen auf.“

 


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