Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 111

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen betref­fend ein reguläres Resettlementprogramm für Österreich und die EU

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Aus-schusses über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Deve­lop­ment (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (494 d.B.)

Resettlement definiert sich als die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flücht­linge, die wegen fortwährender Verfolgungsrisiken auf absehbare Zeit weder in ihre Heimatländer zurückkehren, noch in ihren jeweiligen Erstzufluchtsstaaten adäquaten Schutz und dauerhaft Aufnahme finden können. Als humanitär ausgerichtetes Pro­gramm umfasst es den Transfer von Flüchtlingen aus dem Erstzufluchtsstaat mit dem Ziel, diese in einen aufnahmebereiten Staat dauerhaft aufzunehmen und zu integrie­ren. Resettlement ist somit zugleich ein Schutzinstrument und eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge.

Weltweit erkennen immer mehr Länder, auch in der Europäischen Union, die Bedeu­tung von Resettlement als wirksames Instrument der internationalen Flüchtlingspolitik an. Auch Österreich hat in der Vergangenheit neben Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, immer wieder Menschen in akuten Not- oder Krisensituationen aufgenommen – etwa Flüchtlinge aus Uganda, Chile und dem Irak in den 1970er Jahren, Indochinaflüchtlinge in den 1970er und 1980er Jahren sowie irakische Flücht­linge aus der Türkei im Jahr 1991.

Im Rahmen des ersten Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge wurden 250 syrische Flüchtlinge, die besondere Schutzbedürfnisse aufweisen, 2014 in Zusam­menarbeit mit UNHCR in Österreich aufgenommen. Dieses Programm ist mittlerweile abgeschlossen und fand eine Nachfolge im zweiten humanitären Aufnahmeprogramm Syrien: dieses Programm wird momentan zweigeteilt durchgeführt. 600 syrische Flücht­linge kommen über ein UNHCR-Programm nach Österreich. Der Fokus richtet sich auf besonders schutzbedürftige Personen. 400 schutzbedürftige syrische Flücht­linge, die Familienangehörige in Österreich haben, werden über ein Programm des öster­reichischen Bundesministeriums für Inneres (BM.I) aufgenommen. Zur Hälfte werden Personenvorschläge von der Erzdiözese Wien ausgearbeitet. Vorschläge für Familienangehörige konnten auch direkt beim Bundesministerium für Inneres einge­reicht werden, Bewerbungen wurden bis 7. Juli 2014 entgegen genommen.

Ein eigenes, reguläres Programm, das eine regelmäßige und gesteuerte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement ermöglichen würde, existiert in Öster­reich jedoch bislang nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einerseits mit UNHCR eine Vereinbarung über ein reguläres österreichisches Resettlementprogramm zur regelmäßigen und gesteuer­ten Aufnahme von Flüchtlingen zu treffen sowie andererseits sich auf EU-Ebene für ein


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite