wichtigen zentralen Bildungseinrichtung. Deswegen ist beides zügig voranzutreiben, sowohl der quantitative als auch der qualitative Ausbau. Das zweite Kindergartenjahr – gratis und verpflichtend – gehört genauso dazu wie bundesweite Qualitätskriterien. Ich möchte und werde die Familienministerin da sehr unterstützen, damit wir gemeinsam bald – wir haben es ja im Regierungsprogramm bis 2016 vorgesehen, mir wäre Anfang 2016 lieber als Ende 2016 – diesen einheitlichen Qualitätsrahmen schaffen und erstellen.
Zur Frage 43:
Die Volksschule weiterzuentwickeln ist mein Ansinnen, ist auch im Regierungsprogramm verankert. Bei der Klausur in Schladming wurden die Schuleingangsphase und die sprachliche Förderung von Anfang an festgehalten, und sie werden weiterentwickelt. Es sind jetzt 79 Netzwerkprojekte, in denen ganz, ganz intensiv daran gearbeitet wird. Und wir versuchen gerade, mit den Ländern abzustimmen, wer welche Änderungen gesetzlicher Natur braucht, um Datenaustausch sicherzustellen.
Jetzt bedarf es des Einverständnisses der Eltern, dass man Daten von der elementarpädagogischen Einrichtung in die Volksschule, in die Grundschule überträgt. Das sollte automatisiert werden. Wir sollten quasi das, was Kinder mitbringen, auch automatisch in den Schulbereich übernehmen können, damit man diese gesamtheitliche Sicht gewährleistet.
Eine alternative Leistungsbeurteilung gehört – ich habe es schon gesagt – ebenfalls dazu, nicht nur in der dritten Klasse, wie im Regierungsprogramm steht. Ich würde das gerne für die gesamte Volksschul-, Primarzeit auch so sehen, aber es kommt darauf an, worauf wir uns da einigen können.
Zur Frage 44:
Die zentralen Konsequenzen aus dem Evaluierungsbericht sind: den schulautonomen Spielraum der Schulen zu stärken und die Ressourcen zu sichern, die zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Neuen Mittelschule notwendig sind.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns in der Koalition entschlossen haben, trotz aller Bedenken diese sechs Stunden flexibel zur Verfügung zu stellen, mit einer ganz genauen Begleitung durch die Schulaufsicht, wie diese Ressourcen eingesetzt werden, und auch zu evaluieren, wie sich da Qualitätssteigerung in Ergebnissen äußert.
Zur Frage 45:
Es geht um die Qualität des Unterrichts. Daher geht es bei den sechs zusätzlichen Stunden ausschließlich darum, Qualität sicherzustellen und den Unterrichtsertrag zu sichern. Das soll logischerweise zu 100 Prozent beim Kind ankommen und zu Leistungssteigerungen und -verbesserungen führen – sowohl in die eine als auch in die andere Richtung, Begabungsförderung gleichermaßen wie Defizitorientierung.
Ein direkter Beitrag zur Sicherung der Unterrichtsqualität, wobei die Schulen im Rahmen der Möglichkeiten nun wirklich autonom entscheiden können, für welche Gegenstände, für welche Lernsettings sie diese Mittel zweckoptimal einsetzen. Das ist meiner Meinung nach ein richtiger und wichtiger Beitrag. Wie gesagt, Qualitätsbudgets sind im Moment nicht möglich. Die sechs Stunden den Kindern direkt zur Verfügung zu stellen halte ich für den richtigen Weg.
Die Frage 46 habe ich gemeinsam mit Frage 22 beantwortet.
Die Fragen 47 bis 50 möchte ich gerne zusammenfassen:
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