Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 223

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betreffend künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum und Ermöglichung alternativer Bedienungsformen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alternative Bedienungsformen – Anpassungsbedarf im KflG und GelVerkG (549 d.B.) in der 68. Sitzung des Nationalrates am 22. April 2015

Die demographischen Entwicklungen in den ländlichen Regionen machen es immer schwerer, in diesen Regionen eine bedarfsgerechte Grundversorgung mit Öffentlichen Verkehr zu finanzieren und längerfristig sicherzustellen. Vor allem in den besonders peripher gelegenen und dünn besiedelten Gebieten ist es kaum möglich, eine wirt­schaftlich vertretbare Verkehrsbedienung im herkömmlichen Linienverkehr anzubieten. Die Bundesförderung für Schülerfreifahrten ist beispielsweise derart ausgestaltet, dass sie sich an der Anzahl der zu befördernden Schüler orientiert. Da diese in vielen Regionen rückläufig ist, werden Förderungen minimiert, was in weiterer Folge bereits zu einer Außerbetriebnahme vieler Linien geführt hat. Für die betroffene Bevölkerung ist es aber dennoch unerlässlich, dass die Aufrechterhaltung eines gewissen Mindest­angebots an öffentlichen Verkehren garantiert wird.

Neben einer mittlerweile bereits seit Jahren ausständigen grundsätzlichen Reform der Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs ist es in Österreich offensichtlich bis zum heutigen Tage auch nicht möglich, alternative und flexible Bedie­nungsformen im Öffentlichen Verkehr in den ländlichen Gebieten zu ermöglichen und finanziell abzusichern.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs insbesondere im ländlichen Raum sicherzustellen und dabei auch die Umsetzung alternativer Bedienungsformen zu ermöglichen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


18.42.27

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum Tagesord­nungspunkt 9, zur Abänderung des Kraftfahrliniengesetzes betonen, wie wichtig ge­rade eine qualitätsvolle und unter sozialen Kriterien stattfindende Vergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge oder die Vergabe von Konzessionen ist, insbesondere bei der Gewährleistung von notwendigen Ausgleichszahlungen im ländlichen Raum, wie soeben erwähnt wurde.

Ich habe hier ein konkretes Beispiel: Eine der ersten notwendig gewordenen EU-weiten Ausschreibungen durch den Oberösterreichischen Verkehrsverbund für den Citybus-Betrieb einer Bezirkshauptstadt lieferte zwei Anbieter: ein privates Firmenkonsortium von zwei Busunternehmen und die ÖBB-Postbus GmbH. Das private Firmenkon­sor­tium bot so weit unter Preis an, dass eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung durchgeführt wurde, weil das Angebot zum Teil wirklich unglaubwürdig war. Das Ergebnis wäre


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