Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 266

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und vernünftig. Für all jene, die sich die Leistungen aus der Mindestsicherung, aus unserem Wirtschaftssystem erschleichen, ohne jemals Beiträge zu leisten, die einwan­dern, ist die Finanzierung aber irgendwann einmal ausgereizt und nicht mehr machbar. Diesbezüglich hat der Rechnungshof festgestellt, dass die Kosten für die Mindestsiche­rung explodieren – im Zeitraum 2009 bis 2012 alleine in Tirol von 25,94 Millionen € auf 36,04 Millionen € und in Vorarlberg von 18,29 Millionen € auf 21,44 Millionen €, wobei die Finanzierung dieser Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Tirol zu 65 Prozent vom Land und zu 35 Prozent von den Gemeinden erfolgt. In diesem Bericht wurde der Vergleich zwischen Tirol und Vorarlberg hergestellt.

Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser, da sind wir dann auch bei einem Prob­lem, das wir angesprochen haben, nämlich dass die Gemeinden vielfach diese Belas­tungen nicht mehr tragen können. Sie sind auch überhaupt nicht in diesen Ent­scheidungsprozess involviert. Selbstverständlich wird dann immer wieder gesagt, der Gemeindeverband und der Städtebund verhandeln mit – wie auch immer –, es ist klar, dass damit irgendwie eine Legitimation hergestellt wird. Die einfache Gemeinde bekommt aber diese Beiträge einfach vom Land vorgeschrieben. Diese Beiträge sind zu bezahlen; sie werden von den Abgabenertragsanteilen einfach abgezogen, einbe­halten und steigen Jahr für Jahr.

Deswegen sagen wir, das ist unterm Strich so nicht mehr leistbar, und ich darf hier eine Initiative unserer Partei einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung, derzeit geregelt in Art. 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU-/EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden.“

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Geschätzte Damen und Herren, ich weiß, dass diese Position von uns hier im Hohen Haus keine Mehrheit finden wird, darf aber schon daran erinnern, dass es beim Geld hinten und vorne knapp geworden ist. Ich erinnere an die heutige Schuldebatte. Wir sagen, für die Bildung brauchen wir Geld. Wir brauchen also Geld an allen Ecken und Enden. Es wurde heute seitens der Frau Minister Heinisch-Hosek festgestellt, dass alleine im Jahr 2015 345 Millionen € im Bildungsbudget fehlen, dass hier ein Abgang produziert wird. Auf der anderen Seite geben wir Geld aus, was wir uns nicht leisten können, weil die Einwanderung in unser Sozialsystem einfach zuhauf erfolgt, ohne dass Beiträge in dieses Sozialsystem einfließen.

Wenn wir Sozialleistungen, bildungspolitische Leistungen und Standards sowie arbeits­politische Maßnahmen setzen wollen, werden wir schauen müssen, dass der Miss-


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