Der Wunsch nach mehr Schulautonomie ist keine Neuigkeit. Schon seit längerem diskutiert die Politik über eine Stärkung der Individualität der einzelnen Schulen in Österreich. Denn wer hat mehr Erfahrungen mit dem eigenen Schulstandort, als die Personen, die tagtäglich mit diesem zu tun haben?
Schulautonomie bedeutet einerseits eine Entbürokratisierung des Schulsystems, andererseits die optimale Entfaltungsmöglichkeit für jeden Schulstandort. Entscheidungen sollen von Personen getroffen werden, die sich mit den Gegebenheiten und Anforderungen der betreffenden Schulen befassen und nicht mehr durch ein zentrales Gremium. Dadurch können Probleme schneller behoben werden und eine größere Schulvielfalt entsteht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die Schulautonomie durch folgende Maßnahmen zu stärken:
Schulautonome Entscheidungen bei Personalfragen
Selbstbestimmung für Eröffnungs- und Teilungszahlen der Klassengröße zur bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler
Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anzahl der Tage, die für Schulausflüge und Reisen im In- und Ausland zur Verfügung stehen
Schaffung eines Prämiensystems, das Anreize für Lehrerinnen und Lehrer schafft
Recht für die Schule, überschüssiges Budget anzusparen und selbstständig zu verwalten"
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag.a Beate Meinl-Reisinger und Kollegen
betreffend Leistungsbeurteilung NMS
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/12 (III-30/545 d.B.)
Die Hauptschulen sind zu Neuen Mittelschulen geworden, doch die alte Aufteilung der Schüler_innen ist geblieben. Statt der Leistungsgruppen gibt es nun in den Hauptfächern zwei Beurteilungssysteme: Die besseren Schüler_innen werden nach „vertieften“ Bildungszielen bewertet – hier gibt es die Noten „Sehr gut“ bis „Genügend“. Wer schlechter ist, wird in der „grundlegenden“ Bildung eingestuft. Hier können die Schüler_innen nur „Befriedigend“ bis „Nicht Genügend“ erhalten. Ob Schüler_innen vertiefend oder grundlegend beurteilt werden, wird für sie wichtig, wenn sie nach der achten Schulstufe eine AHS oder berufsbildende Schule besuchen möchten. Dazu müssen sie nämlich vertiefend beurteilt werden. Bei nur grundlegender Beurteilung entscheiden die Lehrer_innen gesondert, ob ein Aufstieg möglich ist.
„Das wirre Notensystem untergräbt das Vertrauen“, bemerkt Bildungswissenschafter Stefan Hopmann in diesem Zusammenhang. Bei der Lehrer_innenbefragung der über-
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