Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 311

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ordneten Moser und Pendl.) – Ich würde jetzt wirklich gerne zum Thema staatsan­waltliches Ermittlungsverfahren sprechen, vielleicht können Sie draußen diskutieren.

Die Qualität der Gutachten sollte generell gehoben werden, und zwar in allen Be­reichen. Im Maßnahmenvollzug ist mangelnde Qualität besonders dramatisch, weil das dann natürlich Auswirkungen hat, die für die Betroffenen von massiver Bedeutung sind.

Jetzt ist es so, dass wir in Österreich relativ wenige Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet haben, auch wenige im Bereich forensische Gutachten. Daher ist es auch klar, dass man sich, wenn man die Frage stellt, wie so eine Überprüfung aus­schauen und seitens welcher Stelle sie erfolgen könnte, da möglicherweise ans Ausland wenden sollte, um stichprobenartig eine Überprüfung der Qualität zu machen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Evaluierung von Gerichtsgutachten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufge­fordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen Kontroll­mechanismus vorsieht, durch den Gerichtsgutachten über den geistigen Zustand der Betroffenen von externen ExpertInnen regelmäßig und stichprobenartig überprüft werden. Die ExpertInnen übermitteln die Ergebnisse der Überprüfung in einem jährlichen Bericht an das Bundesministerium für Justiz, der Auskunft darüber geben soll, ob sich die Gutachten auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft befinden und welche Qualitätsmängel bestehen.“

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Eine weitere Initiative, die ich anhand dieses Rechnungshofberichtes ergreifen möchte – auch das würde meines Erachtens zur Qualität des Ermittlungsverfahrens beitragen –, ist die Frage, welche neuen Technologien man nutzen kann.

Wir wissen, dass es immer wieder Probleme gib, wenn zum Beispiel nicht-deutsch­sprachige Bürger zu einer Einvernahme kommen. – Auch im Regierungsprogramm ist ja vorgesehen, da neue Technologien zu nutzen.

Über die bessere Aussagekraft hinaus ist es meines Erachtens auch ein Kosten­argu­ment, das dafür sprechen würde, bei Einvernahmen eine Videoaufzeichnung einzu­führen.

Daher bringe ich noch folgenden zweiten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Einführung von Videoaufzeichnungen bei Einvernahmen im Strafverfahren

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die schriftliche Protokollierung im Strafverfahren durch Videoaufzeichnungen bei der


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