ordneten Moser und Pendl.) – Ich würde jetzt wirklich gerne zum Thema staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren sprechen, vielleicht können Sie draußen diskutieren.
Die Qualität der Gutachten sollte generell gehoben werden, und zwar in allen Bereichen. Im Maßnahmenvollzug ist mangelnde Qualität besonders dramatisch, weil das dann natürlich Auswirkungen hat, die für die Betroffenen von massiver Bedeutung sind.
Jetzt ist es so, dass wir in Österreich relativ wenige Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet haben, auch wenige im Bereich forensische Gutachten. Daher ist es auch klar, dass man sich, wenn man die Frage stellt, wie so eine Überprüfung ausschauen und seitens welcher Stelle sie erfolgen könnte, da möglicherweise ans Ausland wenden sollte, um stichprobenartig eine Überprüfung der Qualität zu machen.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Evaluierung von Gerichtsgutachten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen Kontrollmechanismus vorsieht, durch den Gerichtsgutachten über den geistigen Zustand der Betroffenen von externen ExpertInnen regelmäßig und stichprobenartig überprüft werden. Die ExpertInnen übermitteln die Ergebnisse der Überprüfung in einem jährlichen Bericht an das Bundesministerium für Justiz, der Auskunft darüber geben soll, ob sich die Gutachten auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft befinden und welche Qualitätsmängel bestehen.“
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Eine weitere Initiative, die ich anhand dieses Rechnungshofberichtes ergreifen möchte – auch das würde meines Erachtens zur Qualität des Ermittlungsverfahrens beitragen –, ist die Frage, welche neuen Technologien man nutzen kann.
Wir wissen, dass es immer wieder Probleme gib, wenn zum Beispiel nicht-deutschsprachige Bürger zu einer Einvernahme kommen. – Auch im Regierungsprogramm ist ja vorgesehen, da neue Technologien zu nutzen.
Über die bessere Aussagekraft hinaus ist es meines Erachtens auch ein Kostenargument, das dafür sprechen würde, bei Einvernahmen eine Videoaufzeichnung einzuführen.
Daher bringe ich noch folgenden zweiten Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Einführung von Videoaufzeichnungen bei Einvernahmen im Strafverfahren
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die schriftliche Protokollierung im Strafverfahren durch Videoaufzeichnungen bei der
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