Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 312

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Einvernahme und der Rechtsbelehrung ersetzt wird. Dabei ist auf den Datenschutz der Betroffenen besondere Rücksicht zu nehmen.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS.)

22.44


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Evaluierung von Gerichtsgutachten

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 26 Bericht des Rechnungshofaus-schus­ses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/5 (III-57/546 d.B.)

Psychiatrische, psychologische und psychotherapeutische Gutachten spielen in vielen Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle, da sie als Grundlage für einschneidende Urteile wie beispielsweise Sachwalterschaften, Unterbringung im Maßnahmenvollzug, Kindes­abnahmen und Arbeitsunfähigkeit dienen. Die Qualität der Gutachten in Österreich wurde in Bezug auf Zurechnungsunfähigkeit und Gefährlichkeitsprognosen in einer Studie der Uniklinik Ulm (http://vts.uni-ulm.de/docs/2012/7828/vts_7828_11310.pdf abge­rufen am 04.11.14) untersucht, wobei massive Mängel in der Qualität der Gutachten festgestellt wurden.

Die niedrige Qualität der Gutachten ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Der Mangel an Gutachtern_innen, relativ niedrige Honorare und mangelnde Qualitätssiche­rungsmaßnahmen sind entscheidend für das schlechte Abschneiden österreichischer Gutachten. Aufgrund des Mangels an Gutachter_innen ergibt sich immer wieder die Situation, dass Richter und Gutachter sehr häufig und sehr lange "zusammenarbeiten", was zu einer gegenseitigen Anpassung zu Lasten der Qualität führen kann.

Eine externe, regelmäßige Qualitätskontrolle, die dem Stand der Wissenschaft ent­spricht, würde zu mehr Transparenz und einer tatsächlichen Überprüfung der Stan­dards führen. Dies würde daher einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gutach­ten darstellen. Bisher sind die Gerichte selbst und die Parteien zur laufenden Kontrolle und Meldung von Mängeln berufen. Dieses System ist in sich geschlossen und eine transparente Überprüfung ist daher nicht möglich. Eine wirksame Überprüfung erfordert eine unabhängige Kontrollinstanz. Das Bundesministerium hätte mit der Umsetzung der Forderung die Möglichkeit aufgrund einer breiteren Informations-grundlage besser und schneller auf eine Veränderung der Qualität der Gutachten zu reagieren und entsprechende Angebote zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen


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