Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 61

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

da drinnen erhebliche Mengen gelagert werden. Was eine erhebliche Menge im Detail ist, wird aber im Gesetz nicht geregelt. Das Problem ist ja außerdem nicht, dass je­mand, der da jeden Tag etwas herausholt, womöglich nicht weiß, was sich da drinnen befindet und worauf er aufpassen muss, sondern das Problem entsteht, wenn da je­mand hineinkommt, der eben nicht in den Umgang mit dieser Substanz eingewiesen ist, wie das Gesetz es fordert.

Die Stellungnahme der Arbeiterkammer zu dieser Novelle sagt, das können zum Bei­spiel Notdienste sein, die Feuerwehr, die Rettung, wenn da drinnen etwas passiert. Die müssen wissen, dass sie einen Raum betreten, in dem gefährliche Substanzen lagern. Ich sage, es kann auch externes Reinigungspersonal sein, das da einmal plötzlich hi­neinmuss, das kann ein Handwerker sein, der da drinnen irgendeine Installation wartet, das Licht et cetera. Insofern finde ich, es ist notwendig, dass Räume, in denen ge­fährliche Stoffe lagern, generell als solche erkennbar sind. (Beifall bei den Grünen.)

Der dritte Kritikpunkt ist die lange Übergangsfrist. Zehn Jahre lang soll das alte Kenn­zeichnungssystem noch immer gültig und aufrecht sein. Das bedeutet, in diesen zehn Jahren hat man entweder die alte Kennzeichnung oder die neue Kennzeichnung oder beides parallel, und das führt ganz sicher zu Verwirrung. Und Verwirrung in diesem Zu­sammenhang bedeutet immer Gefahr für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Des­halb bin ich mit diesen zehn Jahren einfach nicht zufrieden.

Meine Damen und Herren, ich weiß, einige der Punkte, die ich hier kritisiere, werden im Weiteren noch in einigen Verordnungen geregelt und konkretisiert, aber das Problem dabei ist, dass uns diese Verordnungen nicht vorliegen. Sie sind zum großen Teil auch noch gar nicht ausverhandelt. Wenn daher im Gesetz fehlende Schutzniveaus auf­scheinen, die eventuell später in der Verordnung definiert werden, dann wissen wir heute nicht, auf welches Niveau sich die Sozialpartner einigen werden. Das ist mir, wenn es um Verantwortung geht, einfach zu wenig – um Verantwortung für Gesundheit und Leben von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Mir genügt diese Vertröstung auf die Verordnungen leider nicht.

Ein Punkt, den ich noch kurz ansprechen möchte, ist der Umgang mit Blei. Im Prinzip sind Jugendliche und Frauen bis dato völlig davon ausgeschlossen, mit Blei zu hantie­ren, weil Blei einfach hochgiftig und krebserregend ist, die Fruchtbarkeit beeinträchtigt und bei Schwangerschaften extrem negative Konsequenzen für den Embryo haben kann.

Das Verbot für Jugendliche wird jetzt im Gesetz leicht verändert. Mir wurde aber vom Ministerium zugesichert, dass ein absolutes Verbot bei Jugendlichen bestehen bleiben wird, wenn auch wiederum verschoben in die Verordnung.

Bei Frauen ist das aber anders – zwar nicht durch die vorliegende Novelle, aber durch etwas, was Sie gestern beschlossen haben, versteckt in der Aufhebung eines Vorbe­haltes zu einer UN-Konvention. Frauen waren bisher hundertprozentig davor geschützt, in ihrer Arbeit mit Blei in Kontakt zu kommen. Nunmehr wird der Luftgrenzwert für Män­ner auch für Frauen gültig sein. Erst wenn Blei im Körper nachgewiesen wird, wird wie­der ein höheres Schutzniveau für Frauen wirksam, und das ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel.

Ja, Blei ist auch für Männer schädlich, krebserregend, hochgiftig. (Beifall bei den Grü­nen.) Aber dass deshalb das Schutzniveau für Frauen gesenkt werden muss, kann ich einfach nicht akzeptieren, und deshalb haben die Grünen auch als Einzige gegen die­sen Punkt gestimmt.

Meine Damen und Herren, wie gesagt, wir Grünen sind nicht bereit, beim Gesundheits­schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Kompromisse zu machen, und des-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite