Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 62

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

halb können wir dieser Novelle, die sicher auch positive Aspekte hat, nicht zustimmen. Es ist uns nicht gut genug. (Beifall bei den Grünen. Abg. Schatz überreicht Bundes­minister Hundstorfer einige Schriftstücke.)

11.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.42.07

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Auch ich möchte in meinem Redebeitrag auf die vorliegenden Änderungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes eingehen, in denen es darum geht, ein neues europaweites System zur Einstufung und Kennzeichnung von gewissen Schadstoffen und Chemikalien einzuführen.

Ebenso wird mit dieser Arbeitnehmerschutznovelle eine längst überfällige Ausnahme­regelung beseitigt, denn in der Vergangenheit galt für krebserregende benzolhaltige Ar­beitsstoffe, wie sie zum Beispiel in zweitaktmotorbetriebenen Geräten wie Kettensä­gen, Motorsensen und Heckenscheren Verwendung fanden, eine Ausnahmeregelung, die nun Gott sei Dank der Vergangenheit angehören wird, weil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ständig mit solchen Arbeitsgeräten hantiert haben, einer extremen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt waren. Da es nunmehr möglich ist, benzinhaltige Treibstoffe durch Alkylatbenzin zu ersetzen, brauchen wir auch keine Ausnahmerege­lung mehr.

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen zu Kollegen Loacker, der einen Antrag einge­bracht hat, eine bessere arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Eltern im Fall von Tot‑ oder Fehlgeburten einzuführen. Insbesondere soll dem Antrag zufolge für Mütter im Falle eines Kindstodes knapp vor Ende des Mutterschutzes dieser abermals um acht Wochen verlängert werden.

Kollege Loacker, Sie haben ja recht, dass es derzeit im Mutterschutzgesetz keine spe­ziellen Regelungen zur Absicherung der Arbeitnehmerin nach einer Fehlgeburt gibt. Al­lerdings kommt es im Rahmen einer Fehlgeburt im Normalfall zu ärztlichen Behand­lungen und damit auch zu einem Krankenstand, der wiederum eine Entgeltfortzahlung bewirkt. Da so ein Krankenstand auch zeitlich flexibler ist, erscheint es daher wenig sinnvoll, Ihrem Antrag Folge zu leisten und einen fixen Zeitraum für den Schutz der Mütter einzuführen.

Was den ebenfalls tragischen Fall eines Kindstodes oder einer Totgeburt betrifft, möch­te ich nur erwähnen, dass in diesem Fall das Mutterschutzgesetz bereits jetzt Regelun­gen vorsieht, die es ermöglichen, nach dem Ende der Schutzfrist aufgrund einer psy­chischen oder physischen Belastung eine weitere Freistellung zu beantragen. Das wa­ren alles Gründe dafür, warum wir Ihrem Antrag nicht die Zustimmung geben konnten. (Beifall bei der SPÖ.)

11.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


11.45.00

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich in meinem Redebeitrag, was nicht überraschen wird, meinem Antrag „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“, weil ich dieses Thema für sehr wichtig halte und vor allem auch im Sinne der Betrof­fenen sprechen möchte. Wir haben intensive Kontakte mit Mobbing-Betroffenen in ei­ner Selbsthilfegruppe in Graz, die Eva Pichler leitet. Sie ist selbst eine Betroffene von Mobbing und hat bereits sehr viel darüber berichtet und aufgezeigt, was im Argen liegt


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite