und was geändert werden muss. Wir haben gemeinsam im Jahr 2013 die Petition an den Nationalrat eingebracht und nun auch den Antrag, dass Österreich ein Anti-Mobbing-Gesetz braucht.
Wir wissen alle, Mobbing stellt eine enorme psychische und physische Belastung dar, man rutscht gesellschaftlich ab. Mobbing endet nicht selten mit dem Freitod. Mobbing gibt es in vielen Bereichen: in der Arbeitswelt, im Bildungsbereich, in Freizeitinstitutionen, in der Nachbarschaft und ganz besonders auch im Internet, das Cybermobbing. Cybermobbing wurde im neuen Entwurf des Strafgesetzbuches berücksichtigt, Mobbing allgemein und Mobbing in der Arbeitswelt allerdings nicht.
Wir haben, wie gesagt, nicht zum ersten Mal eine diesbezügliche Initiative eingebracht. Ich habe das in den letzten Jahren öfters gemacht – leider erfolglos.
Wenn ich mir die Diskussion und die Behandlung des gegenständlichen Antrags im Sozialausschuss ansehe, wo mein Kollege Marcus Franz den Antrag ausführlich begründet und auch erklärt hat, die Resonanz aber sehr gering blieb und kaum jemand etwas dazu sagte, dann finde ich das schon sehr schlimm.
Die Problematik ist eben diese: Es wird darauf nicht reagiert, und das ist für die Mobbing-Betroffenen wirklich ein Schlag ins Gesicht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wahrscheinlich sind alle noch nicht wirklich gemobbt worden!)
Das von uns verlangte Anti-Mobbing-Gesetz soll die Zersplitterung der vielen Schutznormen in einzelne Bereichen aufheben und alle im Rechtsbereich verstreuten Schutzmaßnahmen zusammenfassen, sodass die von Mobbing Betroffenen echte Rechtssicherheit haben, dass sie wissen, wo sie sich hinwenden können und was sie machen sollen, und nicht 25 Beratungen brauchen, um sich zur Wehr setzen zu können.
Wir fordern in diesem Antrag das Anti-Mobbing-Gesetz und darüber hinaus die Erstellung einer umfassenden Studie, denn es gibt kaum Zahlen. Wir haben keine Zahlen. Wir lesen aber täglich in Zeitungsberichten und hören in den Medien, dass die Zahl von Mobbingfällen in den Schulen steigt.
Die Volksanwaltschaft hat zum Thema Schutz gegen Mobbing an Schulen im Jänner dieses Jahres ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet, weil auch sie erkannt hat, dass es ein großes Thema ist, und dieses Problem durch das amtswegig eingeleitete Prüfverfahren aufgreift.
In den Stellungnahmen lese ich dann – zur Petition gab es ja auch eine Stellungnahme seitens Ihres Ministeriums –, das Phänomen Mobbing werde weiterhin beobachtet und im Bedarfsfall würden geeignete Maßnahmen geprüft. – Sehr geehrter Herr Minister, meine Damen und Herren, was denken sich denn die von Mobbing betroffenen Leute, die wirklich unten sind, die fertig sind, die keine Perspektive mehr haben? – Sie fühlen sich total im Stich gelassen, im Regen stehen gelassen, und das ist unseres Land und auch dieses Hohen Hauses nicht würdig.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass zahlreiche europäische Staaten bereits ein Anti-Mobbing-Gesetz verabschiedet und somit auch ein klares Zeichen gegen Mobbing gesetzt haben.
Ein kurzer Vergleich vielleicht noch: Im Rahmen der Strafrechtsreform soll ein Paragraph zum Thema Po-Grapschen aufgenommen werden, ein Anti-Mobbing-Gesetz hat anscheinend keinen Platz und wird hier nicht berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann ich nicht nachvollziehen und finde es im Sinne der Betroffenen wirklich schade. Ich werde da auch weiter aktiv bleiben und weitere Initiativen setzen und hoffe auf ein Umdenken hier im Hohen Haus und auf eine Mehrheit, sodass
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