gen, es handelt sich um eine nötige Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, also die Euphorie dürfen wir auch niedrig halten.
Wichtiger ist mir jetzt die Diskussion über unseren Antrag, in dem es um die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Eltern geht, wenn es zu Fehlgeburten kommt, zu sehr frühen Totgeburten oder zu einem sehr frühen Kindstod. Ich habe mich ein bisschen gewundert, dass vonseiten der ÖVP überhaupt keine Stellungnahme dazu kommt. Kollege Spindelberger hat ausgeführt, dass die SPÖ dem Antrag nicht zustimmt, weil sie das Gefühl haben, es wäre der Mutterschutz, verbunden mit dem Beschäftigungsverbot, zu starr.
Ich möchte erklären, warum wir uns diesem Thema nähern. Es geht um Fälle, wo Schwangerschaften und Geburten nicht so verlaufen, wie wir das allen jungen Müttern, allen jungen Familien wünschen. Da sieht das Gesetz in einigen besonderen Fällen keine Regelungen vor, und es handelt sich meines Erachtens um ein Tabuthema, bei dem sich viele schwertun, es anzusprechen. Wenn jemand sein Kind sehr früh verliert, dann geht es um eine psychisch und für die Mütter auch körperlich sehr belastende Situation, die eine rechtliche Absicherung verdient.
Um zu illustrieren, zu welch schwierigen Situationen es da kommen kann: Wenn es zu einer Totgeburt kommt und das Geburtsgewicht jenseits der 500 Gramm liegt, dann hat die Mutter Anspruch auf 16 Wochen Mutterschutz. Aber wenn dieses Geburtsgewicht von 500 Gramm knapp unterschritten ist, dann gibt es null Mutterschutz. Dann aber zu sagen: Na, dann lass dich halt vom Arzt arbeitsunfähig schreiben!, halte ich für unsensibel. Das halte ich für eine Zumutung, weil die betroffene Frau in einer solchen Lebenssituation den Kopf woanders hat als dabei, sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen und in der Firma eine Krankmeldung abzugeben.
Wenn man sich den Kündigungsschutz ansieht, dann verhält es sich ähnlich. Während in einem Fall der Kündigungsschutz bis vier Wochen nach Ende des Mutterschutzes dauert, ist bei einer solchen Fehlgeburt der Kündigungsschutz sofort mit Ablauf des Krankenstandes verloren. Also da haben wir einige Ungleichbehandlungen, die unseres Erachtens nicht sachgerecht sind.
Ein weiterer Fall: Wenn das Kind geboren wird, aber kurz vor Ablauf des Mutterschutzes verstirbt, dann müsste die Mutter nach Ablauf dieses Mutterschutzes, möglicherweise wenige Tage nach dem Tod des Kindes, wieder arbeiten gehen. Auch da halten wir das Verweisen auf den Arzt und auf die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen, für eine unsensible Zumutung. Außerdem gibt es Fälle – Gott sei Dank selten genug! –, dass ein Kind während des Kindergeldbezugs verstirbt. Auch in einem solchen Fall sind viele Fragen zu klären: Ist die vereinbarte Karenz noch aufrecht? Wurde im Betrieb eine Ersatzkraft eingestellt? Muss die Frau gleich wieder arbeiten gehen?
Ebenso sind die soziale Absicherung, das Arbeitslosengeld, die Mindestsicherung offene Fragen. Man stellt da die jungen Eltern in einer Phase, in der sie ihren Kopf ganz woanders haben, vor extrem schwierige Situationen. Das sind Fälle, für die der Gesetzgeber, der ansonsten alles durch und durch regelt, nichts vorgesehen hat.
Die Väter gehören ebenfalls mit berücksichtigt. Da kommen unsere rechtlichen Regelungen aus einer anderen Zeit, als das Kinderkriegen bei der Mama lag und den Papa nichts anging. Auch da, glaube ich, müssen wir den Blick in die richtige Richtung lenken. Vielleicht waren unsere Vorschläge im Ausschuss zu konkret, und wir haben es den Mehrheitsfraktionen zu einfach gemacht, ein Haar in der Suppe zu finden.
Deswegen bringe ich jetzt folgenden Antrag ein, in welchem die Sache etwas globaler formuliert ist und der es Rot und Schwarz leichter machen soll, mitzugehen und im Sinne der jungen Eltern eine Regelung zu treffen:
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