Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 66

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeits- und Sozialrechtliche Absicherung im Falle von Fehl- und Totgeburten und Kindstod

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Bundesmi­nisterin für Familie und Jugend werden aufgefordert eine verbesserte arbeits- und so­zialrechtliche Absicherung von Eltern im Falle einer Fehlgeburt, einer Totgeburt oder eines Kindstodes umzusetzen.“

*****

Mit diesem Antrag wollen wir einen Anstoß geben, damit in diesem Bereich etwas ge­schieht und wir faire Lösungen finden. Ich würde es für ein gutes Zeichen halten, wenn der Nationalrat diesem Antrag zustimmen würde. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Loacker eingebrach­te Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeits- und Sozialrechtliche Absicherung im Falle von Fehl- und Totgeburten und Kindstod

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über den Antrag 1013/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozial- und Arbeitsrechtliche Absicherung von Eltern im Falle von Fehl- und Totgeburten und Kindstod (570 d.B.) – TOP 7

Das österreichische Arbeits- und Sozialrecht weist leider noch immer Lücken bzw. rechtliche Graubereiche auf, die einem entwickelten Wohlfahrtsstaat nur bedingt ent­sprechen. Beispielsweise entsprechen die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen im Fal­le eines Kindstodes während des Mutterschutzes bzw. Karenz oder einer Totgeburt nicht unbedingt den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der betroffenen Eltern. Im Falle eines solchen emotionalen Ausnahmezustandes muss darauf wertgelegt werden, dass (in den meisten Fällen) den Müttern eine entsprechende unbürokratische Absicherung gewährt wird und die Betroffenen durch soziale Netze in der ersten Zeit nach einem solchen tragischen Tod, ausreichend aufgefangen werden. Dabei soll der bürokrati­sche Aufwand für die Betroffenen gering gehalten werden, um einerseits eine ausrei­chende Trauerphase, aber auch eine körperliche Regeneration, zu ermöglichen.

Solche Fälle können in verschiedenen sozial- und arbeitsrechtlichen Stadien zum Tra­gen kommen, weshalb unterschiedliche Gesetzesänderungen zu Bedenken sind, um entsprechende Graubereiche zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen. Es geht hier nicht nur um die Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern, sondern auch um eine Rechtssicherheit für die Arbeitgeber_innen, die in den entsprechenden Situationen oft vor unangenehme Entscheidungen gestellt werden.

Bei der Betrachtung der Problematik ist insbesondere der Zeitpunkt des Endes der Schwangerschaft bzw. der Zeitpunkt des Todes des Kindes von Bedeutung.

 


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